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Frau und Konzil - Hoffnung und Erwartung

FRAU UND KONZIL - HOFFNUNG UND ERWARTUNG

Dr. iur. Gertrud Heinzelmann, Zürich (Switzerland)

aus Wir schweigen nicht länger! Interfeminas-Verlag, 1964, pp.20-44

Eingabe an die Hohe Vorbereitende Kommission des II. Vatikanischen Konzils
über Wertung und Stellung der Frau in der römisch-katholischen Kirche

Verschiedene Aufsätze in der Tagespresse, vor allem aber die vom Verlag Herder Freiburg, publizierte «Umfrage zum Konzil» (Enquête der Zeitschrift «Wort und Wahrheit») haben in mir den Entschluss reifen lassen, mich an die Vorbereitende Kommission des Vatikanischen Konzils zu wenden. Ich ergreife das Wort als eine Frau unserer Zeit, die durch Studium, Beruf und eine langjährige Tätigkeit in der Frauenbewegung die Nöte und Probleme ihrer Schwestern kennt. Ich wende mich an Sie in der Hoffnung, dass meiner Eingabe die Beachtung zukomme, die sie nach dem Ernst und der Schwere ihres Inhaltes verdient. Denn indem ich meinen Gedanken Ausdruck gebe, empfinde ich mich als Schwester aller Schwestern. Meine Worte möchte ich verstanden wissen als Klage und Anklage einer halben Menschheit — der weiblichen Menschheit, die während Jahrtausenden unterdrückt wurde und an deren Unterdrückung die Kirche durch ihre Theorie von der Frau in einer das christliche Bewusstsein schwer verletzenden Weise beteiligt war und beteiligt ist.

I. Geltung und Rang der thomistischen Lehre

in der römisch-katholischen Kirche

Auf die Lehre des hl. Thomas von Aquino in ihrem gesamten Bestand beziehen sich eigentliche Formalakte der Kirche, ohne dass deren lehramtliche, liturgische und gesetzliche Verbindlichkeit durch Erlasse derselben Geltungs- oder Normstufe irgendwie eingeschränkt wäre.

a) So verweist Papst Leo XIII. in seiner Enzyklika[1] «AeterniPatris» (übersetzt von Dr. C. M. Schneider als Einleitung zu der von ihm herausgegebenen «Theologischen Summa») auf seine Vorgänger, welche die Weisheit des heiligen Thomas v A. mit einzig dastehenden Lobeserhebungen gefeiert haben. «Denn Klemens VI. (in ordine), Niklaus V. (ad Frat. Praedic. a. 1450), Benedikt XIII. (Pretiosus) bestätigen, dass durch die bewundernswerte Lehre des hl. Thomas die ganze Kirche erleuchtet werde. Pius V. (Mirabilis) erkennt an, dass vermittelst eben derselben Lehre die Häresien überwunden und zu Schanden werden und dass durch sie der ganze Erdkreis täglich von Irrtümern befreit werde. Klemens der XII. (Verbo Dei) und andere Päpste deuten auf die zahlreichen Früchte hin, welche aus den Schriften des hl. Thomas über die ganze Kirche hin sich verbreitet haben, und behaupten, Thomas sei dieselbe Ehre zu erweisen, wie den angesehensten, den sogenannten grossen Kirchenlehrern, nämlich dem heiligen Gregorius, Ambrosius, Augustinus und Hieronymus. Wieder andere Päpste haben den heiligen Thomas ohne Bedenken den Hochschulen und Akademien als Beispiel und Lehrer gegeben, dem sie ohne Gefahr folgen könnten... Die allgemeinen Konzilien selber, in denen die Blüte der Weisheit von allen Teilen des Erdkreises her sich versammelt findet, haben sich immer bemüht, dem heiligen Thomas von A. ganz besondere Ehren zu erweisen ...» vergleiche Schneider Bd. I, S. XVII, XVIII.

b) Am Festtag des hl. Thomas v. A. betet die Kirche: «O Gott, der Du die Kirche durch die wunderbare Gelehrsamkeit des heiligen Thomas, Deines Bekenners und unseres Lehrers, erleuchtest und durch sein heiliges Wirken befruchtest, wir bitten darum, zu verstehen, was er gelehrt, und nachzuahmen, was er gewirkt hat.» Eine analoge liturgische Auszeichnung für den ganzen Bestand seiner Lehre ist keinem andern Kirchenlehrer zuteil geworden.

c) Ferner bestimmt der Codex Iuris Canonici in can. 1366 § 2: «Philosophiae rationalis ac theologiae studia et alumnorum in his disciplinis institutionem professores omnino pertractent ad Angelici doctoris rationem, doctrinam et principia, eaque sancte teneant.» Studium und Unterricht der Philosophia rationalis und der Theologie müssen also nach dieser gesetzlichen Bestimmung uneingeschränkt nach der Methode (ratio), der Lehre (doctrina) und den Grundsätzen (principia) des Doctor Angelicus erfolgen. Bezüglich der verschiedenen, zum Teil gegensätzlichen Ansichten in der Thomasdeutung möge es im Rahmen dieser Eingabe genügen, auf die aufschlussreiche Arbeit von Robert Markovics « Grundsätzliche Vorfragen einer methodischen Thomasdeutung»[2] hinzuweisen. Dem breiten Spektrum der privaten Wertungen, die von einer «dogmatisch-maximalen» bis zu einer «kritisch-selektiven» Auffassung reichen, stellt Markovics die Auffassung des Papstes Pius XII. als richtunggebend gegenüber, wie sie sich aus verschiedenen Allokutionen (vor allem an die Dominikaner, AA S 38 S. 387 ff. und die Gregoriana AAS 45 S. 684 ff.) ergibt. Dies tut er allerdings ohne zu beachten, dass die Allokutionen eines Papstes keine kirchenrechtlichen Formalakte darstellen vom Rang einer Enzyklika, eines liturgischen Gebetes oder einer Gesetzesvorschrift. Es sei ferner mit allem Nachdruck erwähnt, dass unter die thomistischen Lehren, welche selbst nach der berühmten Ansprache von Papst Pius XII. an die Gregoriana auf alle Fälle zu beachten sind, auch die Lehre von der Natur des Menschen gehört. Dabei wird in keiner Weise deutlich, in wie weit die Lehren des hl. Thomas über die Frau — von denen im folgenden die Rede sein wird — ein Teil dieser auf alle Fälle zu beachtenden Lehre über «die Natur des Menschen» sind. Die naturwissenschaftlichen Anschauungen des hl. Thomas über die Frau, die durch die Forschungen der modernen Naturwissenschaft als falsch nachgewiesen sind, haben zu zahlreichen soziologischen, philosophischen und theologischen Schlüssen geführt, welche eigentliche Bestandteile der thomistischen Lehre bilden[3] und in einem weitern Sinn der Lehre über den Menschen zugerechnet werden müssen.

II. Die thomistische Lehre über die Frau

Unzweifelhaft hat der hl. Thomas v. A. aus pseudowissenschaftlichen Annahmen, aus Wahrscheinlichkeiten, die dem Entwicklungszustand seiner Zeit entsprachen, eine Theorie über die Frau entwickelt, welche nach den eingangs erwähnten Formalakten implicite als die offizielle Lehre der Kirche von der Frau angesehen werden muss und tatsächlich auch heute das für die rechtliche und liturgische Stellung der Frau entscheidende Gedankengut darstellt. Diese «Wahrscheinlichkeiten» erweisen sich beim heutigen Stand der Forschung als falsche naturwissenschaftliche Annahmen. Dieselben führen nun aber bei Thomas zu Behauptungen und Schlüssen, welche die Frau in ihrer Geistigkeit und in ihrer auf dem Geist beruhenden Menschenwürde auf das schwerste verletzen. Und gerade bei Thomas berührt es recht eigenartig, festzustellen, dass seine Lehre über den Menschen im allgemeinen — welche aufbaut auf der Praemisse einer vom Körper gänzlich gelösten, in der Vernunft liegenden Geistigkeit — bei der Frau nicht zu den Schlüssen führt, die sich aus einer folgerichtigen Entwicklung aus eben dieser Praemisse ergeben müssten.

Aus der Lektüre der einschlägigen Stellen der «Theologischen Summa» ergibt sich eindeutig, dass dem hl. Thomas der Zeugungsvorgang in seinem naturwissenschaftlichen Inhalt unbekannt war. Thomas wusste so wenig wie seine Zeitgenossen, dass in der Zeugung des neuen Menschen die Frau die Eizelle beisteuert, in welcher ein dem männlichen Beitrag analoger Chromosomensatz enthalten ist. Das Leben des hl. Thomas v. A. fällt in die Zeit von 1225—1274; die naturwissenschaftliche Aufhellung des Zeugungsvorganges gehört der neuesten Zeit an und ist auch heute noch nicht abgeschlossen. In Anlehnung an Aristoteles hat Thomas v. A. den in seinem naturwissenschaftlichen Inhalt unbekannten Zeugungsvorgang in das Denkschema Form —Stoff gepresst. Dabei liefert der Mann «die Form», er gilt in der Zeugung als aktiv und dadurch höherstehend. Die Frau liefert nach seiner Theorie lediglich den niedrigen « Stoff», sie ist passiv, empfangend. Dabei ist der «Stoff» bei Thomas nicht das in der letzten Zelle des Menschen sich vorfindende Lebendig-Organische. Stoff ist bei ihm vielmehr die rein philosophische Konzeption einer Materie, die es weder für den Physiker, noch für den Chemiker oder Biologen unserer Zeit in ihren Wissenschaften gibt. Aus dieser Zeugungstheorie heraus entwickelt Thomas die Theorie von der Frau überhaupt, vergleiche z. B. Pars 2,2, Kap. 26, Art. l0b (Schneider[4] Bd. VII, S. 193): « Wird also die Sache an sich betrachtet, so ist der Vater mehr zu lieben wie die Mutter. Denn Vater und Mutter werden geliebt wie gewissermassen die Prinzipien des natürlichen Ursprunges. Nun ist der Vater Prinzip in der Weise des Einwirkenden, die Mutter in der Weise des Stoffes, der empfängt und leidet. Also ist der Vater, das höhere, tätige Prinzip, mehr zu lieben wie die Mutter.

Die Mutter bietet den formlosen Stoff bei der Zeugung, derselbe enthält seine Form, wodurch er ein Sein wird, von der formenden Kraft im Samen des Vaters. Und obgleich eine solche Kraft die vernünftige Seele nicht erschaffen kann, sie bereitet aber den Stoff vor zur Aufnahme einer derartigen Wesensform.»

Pars l, Kap. 118, Art. l, IV (Schneider Bd. III, S. 669):

«In den vollkommenen sinnbegabten Wesen, welche aus dem Zusammenleben heraus gezeugt werden, ist die tätige Kraft im Samen des Männlichen, der bestimmbare Stoff in der Frucht aber rührt vom Weiblichen her.»

4. Buch des Kommentars zu den Sentenzen, Kp. 52, Art. 4 b, (Schneider Supplement zum 3. Teil der Summa Bd. X, S. 550):

«Das Erzeugte hat zwar vom Vater die bestimmende vervollständigende und bildende Form, von der Mutter aber die stoffliche Substanz des Körpers

Es ist selbstverständlich, dass bei dieser denkbar ungünstigen Praemisse sich über die Frau nur eine negative Theorie entwickeln lässt. Die Frau ist in der Zeugung, in welcher der Mann allein aktiv ist, überhaupt nicht gewollt, sie ist das Resultat einer erlahmenden Kraft im Mann, ungünstiger Verhältnisse im empfangenden Stoff oder schliesslich der feuchten Südwinde. Denn die Feuchtigkeit ist bei Thomas ganz allgemein verantwortlich für die mangelnde Durchsetzung des höheren Prinzips; vergleiche z. B. Pars l, Kap. 92, Art. l, c, I (Schneider Bd. III, S. 483):

«Denn die tätig wirksame Kraft im Manne will ihrer besondern Natur nach etwas sich Ähnliches hervorbringen, nämlich etwas Männliches. Dass also etwas Weibliches gezeugt wird, geschieht entweder deshalb, weil die tätige Kraft zu schwach ist, oder die Verhältnisse des entsprechenden empfangenden Stoffes keine angemessenen sind, oder weil ein Einfluss von Aussen die Zeugung des Weiblichen veranlasst, wie z. B. nach Aristoteles (4. de gener. 2) jener der Südwinde, welche Feuchtigkeit mit sich führen.» Parallelstelle: Kap. 92, Art. 2 c, II (Schneider III, S. 529).

Über die Wirkung der Feuchtigkeit vergleiche Pars l, Kap. 99, Art. l b (Schneider III, S. 528):

«... Sonach ist es ganz natürlich, dass, weil im Kinde das Gehirn im höchsten Grade feucht ist, die Nerven, welche die Werkzeuge der Bewegung sind, nicht hinlängliche Härte und Kraft besitzen, um die Glieder zu bewegen ...» Daselbst c II: «Dass Tiere gleich nach der Geburt ihre Glieder gebrauchen können, kommt nicht von der Würde ihres Seins, sondern von der trockenen Beschaffenheit ihres Gehirns...» Ebenso Pars l, Kap. 101, Art. 2 b (Schneider III, S. 534):

«In Kindern nun besteht ein Hindernis für diese sinnlichen Tätigkeiten auf Grund der allzu grossen Feuchtigkeit im Gehirne, und sonach ist in denselben weder ein vollkommener Gebrauch der Vernunft noch der ändern Kräfte oder der Glieder.» Thomas v. A. muss nun allerdings zugestehen, dass die Frau, obwohl vom einzelnen zeugenden Mann nicht gewollt, doch in der Gesamtabsicht der Natur liegt und von Gott gewollt ist.

An der oben zitierten Stelle Pars l, Kap. 92, Art. l c, I fährt er fort:

«Mit Rücksicht auf die Natur im allgemeinen jedoch ist die Frau nichts Mangelhaftes im Vergleich zum Manne, sondern ist unmittelbar beabsichtigt in ihrer Hervorbringung, nämlich damit die betreffenden Wesen durch Zeugung sich fortpflanzen. Was aber die Natur im allgemeinen will und beabsichtigt, das ist von Gott hineingelegt, der die erste Ursache aller Natur ist. Und demgemäss hat Er bei der Einrichtung der Natur das Männliche und Weibliche hervorgebracht

Aber es bleibt dabei, dass nach Auffassung des Thomas v. A. die Frau als Trägerin des Stoffes unvollkommen, niedrig, ein blosses Prinzip der Bestimmbarkeit und des Empfangens ist. Dies ergibt sich schon aus dem bereits erwähnten Stoffbegriff des Thomas, der ganz allgemein umschrieben ist in Pars l, Kap. 105, Art. 5 (Schneider Bd. III, S. 570):

«Denn das Unvollkommene ist da um des Vollkommenen willen. Wie also der Stoff wegen der Wesensform da ist, so ist die Wesensform als erstes tatsächliches Sein da wegen des wirklichen Tätigseins als des zweiten tatsächlichen Seins im Dinge, und so ist das Tätigsein der Zweck des Geschöpfes ... Zur genaueren Klarstellung ist deshalb zu erwägen, dass unter den vier Arten von Ursachen der Stoff allein als die Material-, als die empfangende Ursache, nicht ein Prinzip des Tätigseins, sondern bloss ein Prinzip der Bestimmbarkeit und des Empfangens ist.»

Diese Lehre, nach thomistischer Methode auf die Frau übertragen, führt zu der durch unzählige Zitate zu belegenden Auffassung, dass sie im Verhältnis zum Mann unvollkommen, niedrig, mangelhaft und schwach ist. Von irgendwelchen Vorzügen auf ihrer Seite im Verhältnis zum Mann oder von sich gegenseitig ergänzenden Fähigkeiten ist nicht die Rede. Die Frau hat ihre Funktion im Werk des Erzeugens — sie ist in erster Linie Geschlechtswesen —, und darin vertritt sie das Prinzip des «Stoffes», des passiven Empfangens. Erst in zweiter Linie ist sie dem Manne auch verbunden wegen der Bedürfnisse des häuslichen Lebens. Alle weiteren Gesichtspunkte zur Beurteilung der Frau fehlen. Auf alle Fälle aber ist der Stand der Frau derjenige einer vollständigen Unterwerfung unter den Mann. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Unterwerfung nach den Regeln des positiven Rechts, sondern um eine solche aus Gründen des Naturrechts, zu welchen sich überdies der Fluch Gottes aus der Genesis gesellt. Vergleiche z. B. Pars l, Kap. 92, Art. l b (Schneider Bd. III, S. 483):

«Ich antworte, es war notwendig, dass das Weib wurde zum ,Beistand des Mannes’. Und zwar nicht zum Beistande für irgend ein anderes Werk, wo dem Manne in jedem Fall ein anderer Mann besser beigestanden hätte, sondern für das Werk des Erzeugens.»

Supplement Kap. 64, Art. 5 (Schneider Bd. X, S. 625):

«Ich antworte, es gibt eine Gleichheit der Quantität nach, wie der Umfang von zwei Meter gleich ist dem von zwei Meter, und danach ist der Mann höher wie die Frau sowohl im ehelichen Akte als tätiges Prinzip wie in der Familie als Leiter derselben.» Daselbst Kap. 81, Art. 3 II (Schneider Bd. X, S. 761):

«Das Weib ist dem Manne untertan wegen der Schwäche ihrer Natur in ihr und wegen der Kraft des Geistes und des Körpers im Manne.»

Thomas geht so weit, dass er den Mann als das Prinzip der Frau und ihren Zweck erklärt, wie Gott das Prinzip für die ganze Kreatur und ihr Zweck ist; Pars l, Kap. 93, Art. 4 c I (Schneider Bd. III, S. 492):

«Kommt die vernünftige Natur in Betracht, so hat sowohl der Mann wie das Weib das Bild Gottes. Deshalb steht in der Gen. l, 27 hinter den Worten ,nach dem Bilde Gottes schuf Er ihn': ,Mann und Weib schuf Er sie', damit nicht, wie Augustin (3. sup. Gen. ad litt. 22) bemerkt, verstanden werde, in einem Menschen seien beide Geschlechter verbunden. In etwas Nebensächlichem und Untergeordnetem aber findet sich das Bild Gottes nur im Manne und nicht im Weibe. Denn der Mann ist das Prinzip für die Frau und ihr Zweck, wie Gott das Prinzip für die ganze Kreatur und ihr Zweck ist...»

III. Die thomistische Lehre von der vernünftigen Seele

Diese Herabsetzung der Frau auf die Stufe eines geistig minderwertigen Wesens ist um so erstaunlicher, als gerade Thomas v. A. zugestehen muss, dass der Mann durch die Zeugung die Seele des Menschen nicht erschaffen kann. Denn nach seiner Lehre ist die vernünftige Seele stofflos, sie wird am Ende der menschlichen Zeugung von Gott erschaffen. Durch die Zeugung wird lediglich der Stoff vorbereitet, um eine stofflose vernünftige Wesensform aufzunehmen. Schlussendlich liegt auch die Zeugung auf Seite des Mannes im Bereich des Stofflichen, denn nach Thomas v. A. wird durch die Kraft des Samens lediglich der Stoff soweit beeinflusst, dass er zur Tätigkeit der Sinnes- (Tier)seele gelangt. Die Deutung der «Form» (die vom Mann stammen soll) als Geist versagt im Bereich der menschlichen Zeugung, denn die vernünftige Menschenseele ist nach Thomas stofflos, an kein Organ gebunden, von keinem Organ abhängig. Ihre Erschaffung und Herkunft liegt vollständig ausserhalb der menschlichen Zeugungsvorgänge. Vergleiche z. B. Pars l, Kap. 118, Art. 2 c, IV (Schneider Bd. III, S. 672):

« Der Mensch zeugt, was ihm ähnlich ist, insofern er vermittelst der Kraft des Samens den Stoff vorbereitet, um eine solche vernünftige Wesensform aufzunehmen und zu tragen

Daselbst b (S. 670): «Ich antworte, unmöglich könne der Stoff dahin reichen, dass er eine stofflose Wirkung hervorbringe. Das Prinzip der vernünftigen Tätigkeit aber überragt durchaus den Stoff, es besitzt eine Tätigkeit, in der es mit dem Stoffe nichts gemeinsam hat. Und somit ist es ganz unmöglich, dass die Kraft des Samens eine vernünftige Seele hervorbringe...»

Daselbst c II: «Da die Zeugung und das Entstehen des einen Dinges immer das Vergehen des anderen ist, so muss man, sowohl was den Menschen als auch was das Tier anbetrifft, sagen, dass, sobald die vollendete Form da ist, die andere vergeht. Dies geschieht jedoch so, dass diese vollendete Form alles jenes in sich enthält, was an Vollendung die erste in sich hatte, und dazu etwas mehr, und so gelangt man durch viele Veränderungen im Stoffe hindurch, durch vieles Entstehen und Vergehen zur letzten substantialen Wesensform sowohl im Menschen wie im Tiere. Es erscheint dieses Vorangehen in sichtbarer Weise in den Tieren, die aus Verfaultem heraus entstehen. Also wird die vernünftige Seele von Gott geschaffen am Ende der menschlichen Zeugung, und diese Seele ist dann zugleich mit den Kräften der Sinne und der Pflanzenseele ausgestattet, während diese Seelen selber vergangen sind

Wenn nun aber nach der thomistischen Lehre die vernünftige Seele von Gott erschaffen wird, ist sie von den Zeugungsvorgängen absolut unabhängig. Denn diese vernünftige Seele ist «die Form» des menschlichen Körpers. Sie selber ist un-stofflich und ihrerseits nicht aus «Form und Stoff» zusammengesetzt. Die «vernünftige Seele» ist zugleich das «vernünftige Erkenntnisprinzip» und «das Prinzip vernünftiger Tätigkeit», sie ist ferner gleichbedeutend mit der «Vernunft» und dem «Verstand». All diese verschiedenen Begriffe werden synonym gebraucht, sie bezeichnen möglicherweise verschiedene Aspekte, bedeuten aber ein und dasselbe. Vergleiche z.B. Pars l, Kap. 75, Art. 2 b (Schneider Bd. III, S. 278):

«Ich antworte, es sei durchaus notwendig, dass das Prinzip vernünftiger Tätigkeit, das wir ja eben des Menschen Seele nennen, ein unkörperliches und für sich bestehendes Prinzip sei. . . Unmöglich kann das vernünftige Erkenntnisprinzip ein Körper sein. Und ebenso unmöglich ist es, dass es vermittelst eines stofflichen Organes geistig auffasst und versteht, denn die beschränkte Natur dieses Organes würde die Auffassung des anderen Körpers verhindern, so wie nicht nur eine bestimmte Farbe in der Pupille das Sehen anderer Farben verhindert, sondern die bestimmte Farbe eines Glases macht auch, dass die darin enthaltene Flüssigkeit in eben derselben Farbe gesehen wird. So also hat das Erkenntnisprinzip eine Tätigkeit, deren Natur die Teilnahme eines körperlichen Moments ausschliesst, eine Tätigkeit, die ihrem ganzen Wesen nach für sich allein, ohne vom Stoffe getragen zu werden, sich vollzieht.))

Daselbst Art. 5 b (Schneider Bd. III, S. 283):

«Ich antworte, dass die Seele keinerlei Stoff in sich hat. Das ergibt sich . . . zuerst aus der Natur der Seele im Allgemeinen. 1. Zur Natur der Seele gehört es, dass sie die betätigende Form des Körpers ist... 2. Dasselbe ergibt sich im besonderen aus der Erwägung der menschlichen Seele, insoweit sie vernünftig erkennend ist. Denn offenbar tritt jegliches in ein anderes Sein in der Weise ein, wie dieses Sein beschaffen ist. So aber wird jedes Ding erkannt, wie seine Form im Erkennenden ist. . . Es muss somit auch die vernünftige Seele ein dementsprechendes Sein haben. Sie muss eine von allem Stofflichen losgelöste Form sein und nicht aus Stoff und Form zusammengesetzt . . . Also muss die vernünftige Seele sowie jede vernünftige Substanz unumgänglich notwendig ohne innere Zusammensetzung von Stoff und Form sein

Daselbst c I: «Somit ist wohl ein empfangendes und bestimmbares Vermögen in der Seele, aber es ist nicht derselben Art wie das des Urstoffes, sondern angemessen der Beschaffenheit der tatsächlich bestimmenden Form... Denn der Urstoffnimmt die Formen in sich auf nach allseitig bestimmten Einzelverhältnissen in Zeit und Ort, die Vernunft dagegen als von allen beschränkten Einzelheiten losgelöste, als absolute Formen..

Pars l, Kap. 76, Art. l b (Schneider Bd. III, S. 293):

«Ich antworte, es sei durchaus notwendig zu sagen, dass die Vernunft als Prinzip der vernünftigen Tätigkeit die Wesensform des Körpers sei. . . Denn die Seele ist für uns das Prinzip, wodurch wir uns nähren, empfinden, von Ort zu Ort uns bewegen und zu allererst, wodurch wir geistig erkennen. Dieses Prinzip also, wodurch wir in erster Linie geistig erkennen, und wonach sich dann alle anderen Einflüsse richten, ist die Vernunft oder die vernünftige Seele

Daselbst (S. 295): «Und so erhellt es aus der vernünftigen Tätigkeit selber, dass im Menschen der Körper das bestimmbare Moment ist und dass, was im Menschen an tatsächlicher Bestimmtheit, also an tatsächlichem Sein sich findet, in der vernünftigen Seele als in der inneren bestimmenden und formenden Wesensform seinen Grund hat. . . . Die menschliche Seele aber ist die erhabenste aller Wesensformen im Stoffe. Sie ragt demnach so sehr über allen Stoff hervor, dass sie eine Tätigkeit und eine Kraft hat, welche durchaus ohne jedes stoffliche Organ besteht, und diese Kraft heisst Vernunftsvermögen. »

Daselbst IV (S. 296): «Die menschliche Seele ist nicht so im Körper Wesensform, dass sie vom Stoffe beherrscht und umgriffen würde, dazu ist sie zu vollendet. Und deshalb kann sie ganz wohl eine Kraft haben, welche nicht aus dem Grunde tätig ist, weil sie an ein körperliches Organ gebunden wäre, wenn auch die menschliche Seele ihrer Natur nach bildende Wesensform des Körpers ist

Pars l, Kap. 77, Art. 5 b (Schneider Bd. III, S. 326):

«Da nun offenbar es Tätigkeiten gibt, welche sich vollziehen ohne Mitwirkung eines körperlichen Organs, wie geistiges Erkennen und Wollen, so ist von derartigen Tätigkeiten die Seele allein das Subjekt, denn sie gehören solchen Vermögen als ihren Prinzipien an, welche nur in der vernünftigen Seele ihren Sitz haben

Pars l, Kap. 90, Art. 2 b (Schneider Bd. III, S. 472):

«Die vernünftige Seele aber ist eine Wesensform, die selbständiges, für sich bestehendes Sein hat. Also gebührt ihr auch für sich allein das Werden oder Entstehen... Also ist nur dies möglich, dass sie durch Erschaffung wird.»

In dieser im besagten Sinn umschriebenen und mit den verschiedenen synonymen Ausdrücken bezeichneten Vernunft ist der Mensch das Bild Gottes. Und in der Tätigkeit der Vernunft besteht die Seligkeit — sie ist nach thomistischer Lehre das Schauen Gottes. Denn Gott ist Prinzip und Zweck der vernünftigen Kreatur. Vergleiche z. B. Pars l, Kap. 93, Art. 6 b (Schneider Bd. III, S. 494):

«Ich antworte, in den anderen sichtbaren Kreaturen ist eine irgend welche Ähnlichkeit mit Gott und wird in ihnen demgemäss eine Spur Gottes gefunden, im Menschen allein besteht ein Bild Gottes. Nur aber wegen seiner Vernunft ragt der Mensch hervor über die anderen sichtbaren Kreaturen. Also nur im vernünftigen Geiste findet sich das Bild Gottes, in den anderen Teilen des Menschen ist eine Spur Gottes

Pars l, Kap. 3, Art. l c, b (Schneider Bd. I, S. 115):

«Nicht dem Körper nach trägt der Mensch das Bild Gottes in sich, sondern danach, wonach er vor allen Tieren hervorragt. .. Der Mensch aber herrscht über die Tiere durch sein Urteil und seinen Verstand. Danach also, was er Stoffloses in sich hat, ist er gemacht, nach dem Bild Gottes

Pars l, Kap. 12, Art. l b (Schneider Bd. I, S. 208):

«Denn da die Seligkeit des Menschen in der höchsten Tätigkeit desselben besteht, welche die Tätigkeit der Vernunft ist, so würde, wenn diese Vernunft niemals Gottes Wesen schauen könnte, sie entweder niemals die Seligkeit erlangen oder diese Seligkeit würde in etwas anderem gefunden werden wie in Gott. .. Denn in Gott besteht die letzte Vollendung der vernünftigen Kreatur, wie auch Gott für sie das Prinzip des Seins ist. Insoweit nämlich ist etwas vollendet, inwieweit es an sein Prinzip heranreicht

Es ist ganz offensichtlich, dass die thomistische Lehre über die von Gott erschaffene «vernünftige Seele» in ihren mannigfachen Bedeutungen als Vernunft, Verstand, Form, Erkenntnisprinzip, Tätigkeitsprinzip in schärfstem Widerspruch steht zu der aus dem falsch verstandenen Zeugungsvorgang entwickelten Lehre über die Frau. Wie bereits erwähnt, bewegt sich nach der Lehre von der vernünftigen Seele der Zeugungsvorgang bei beiden Partnern im Bereich des « Stofflichen», denn «Form» des Menschen ist nur die vernünftige Seele selber. Die körperliche Zeugung vermag nur das «stoffliche» Substrat vorzubereiten, sie reicht in keiner Weise an die Erschaffung der vernünftigen Seele heran. Denn Gott erschafft die vernünftige Seele selber und dies in jedem einzelnen Fall. Er tut dies auch im Fall der Frau. Und da die am «Ende der Zeugung» geschaffene Seele die «Form» des Menschen ist, hat Gott die Geburt jeder einzelnen Frau gewollt. Diese hängt also nicht ab von der erlahmenden Kraft im Manne, den Unzukömmlichkeiten des Stoffes oder von feuchten Südwinden. Und da die vernünftige Seele körperlos ist, wird die Frau in keiner Weise in ihren seelisch-geistigen Qualitäten durch ihren Körper herabgemindert. Sowohl beim Mann wie der Frau ist der Körper «Stoff» im Verhältnis zur «Form» der vernünftigen Seele.

Angesichts der oben zitierten Stelle Pars l, Kap. 12, Art. l b «Denn in Gott besteht die letzte Vollendung der vernünftigen Kreatur, wie auch Gott für sie das Prinzip des Seins ist», hat die andere, auf Seite 7 zitierte Stelle Pars l, Kap. 93, Art. 4 c, I (Schneider Bd. III, S. 492). «Denn der Mann ist das Prinzip für die Frau und ihr Zweck wie Gott das Prinzip für die ganze Kreatur und ihr Zweck ist» — keine logische Berechtigung. Diese letztere Stelle ist nichts anderes als eine schwere Beleidigung des geistigen Wesens der Frau.

IV. Unzeitgemässe thomistische Anschauungen

Die Angelegenheit erledigt sich aber keineswegs mit der Feststellung, dass sich im Rahmen der thomistischen Lehre Widersprüche zeigen zwischen der Lehre von der vernünftigen Seele im allgemeinen und der Frau im besonderen. Aus den naturwissenschaftlichen Forschungen der Neuzeit ergibt sich, dass die wichtigsten Praemissen falsch sind, die Thomas in seiner Lehre von der Frau angewandt hat. Wie bereits erwähnt, gibt es in unserer modernen Naturwissenschaft keinen «Stoff» im Sinn der philosophischen thomistischen Konzeption, dessen Träger die Frau wäre und den sie bei der Zeugung zur Entstehung des neuen Wesens beisteuern würde. Vielmehr hat die moderne Naturwissenschaft mit ihren Forschungsmethoden festgestellt, dass der menschliche Körper aus Billionen lebender Zellen besteht und sein ganzer Aufbau auf die befruchtete Eizelle zurückgeführt werden muss. Der weibliche Beitrag bei der Zeugung — die Eizelle mit dem darin enthaltenen vollständigen Chromosomensatz — ist dem männlichen Sperma vollständig gleichwertig und weder in seiner Zusammensetzung noch in seinem experimentell fertiggestellten Verhalten dem «Stoff» der erwähnten philosophischen Lehre vergleichbar. Dazu aber liefert die Frau den ganzen körperlichen Aufbau des jungen Menschen. Wenn schon der Zeugungsvorgang Ausgangspunkt über die Lehre von Mann und Frau sein soll, führen die naturwissenschaftlichen Tatsachen zu ganz anderen Schlüssen als die ca. siebenhundert Jahre alte, von Aristoteles wesentlich beeinflusste thomistische Lehre, die lange vor dem Beginn der naturwissenschaftlichen Forschung aus falschen Praemissen deduziert wurde.

Über andere Annahmen des hl. Thomas v. A., die sich naturwissenschaftlich als falsch erweisen, mag der moderne Mensch lächeln. Er kann hinweggehen über die angeblich vernunfthindernde Wirkung des «Feuchten» (vergleiche oben die Zitate auf Seite 5), oder über die Meinung, dass Tiere aus Verfaultem heraus entstehen (siehe oben Seite 7), oder dass unvollkommene Tiere ohne entsprechenden Samen durch die Kraft der Himmelskörper erzeugt würden, vergleiche Pars l, Kap. 91, Art. 2 c, II (Schneider Bd. III, S. 478). Von der naturwissenschaftlich falschen Deutung des Zeugungsvorganges jedoch, wie sie in der thomistischen Lehre vorliegt, wird die halbe Menschheit in ihrer menschlichen Wertung und Würde herabgesetzt und in ihrem geistigen Bewusstsein beleidigt. Dabei handelt es sich durchaus nicht um die längst überholte Meinung eines mittelalterlichen Philosophen und theologischen Schriftstellers, sondern um die Lehre, die auch heute in eigentlichen kirchlichen Formalakten mit enthalten ist und die mangels klarer Eliminierung durch entsprechende Formalakte als die offizielle Lehre der Kirche angesehen werden muss. Gegenüber diesem Rang der thomistischen Lehre will es nichts bedeuten, dass in neuester Zeit theologische Schriftsteller aus dem Bereich der katholischen Kirche bemüht sind, die Frau in einem andern Sinn zu deuten. Die Grundlage zu einer anderen Konzeption der Frau vermag angesichts der geschilderten, durch eigentliche Formalakte bestimmten Situation, nur die Kirche selber zu geben. Dazu aber ist die Kirche im tiefsten verpflichtet. Ihr Anliegen ist der geistige Mensch und dessen Förderung, nicht dessen Beleidigung und Unterdrückung.

Dass die Zeit überreif ist für eine neue Konzeption der Frau, geht indirekt aus den zahlreichen Ansprachen des Papstes Pius XII., sowie des gegenwärtig regierenden Papstes Johann XXIII. hervor, in welchen die katholischen Frauen ermuntert werden, sich am öffentlichen Leben zu beteiligen. Vor ca. hundert Jahren haben fortschrittlich gesinnte «Frauen der Welt» als erste aus den Notwendigkeiten der neuen Zeit heraus die Beteiligung am öffentlichen Leben gefordert, sie sind auch, soweit dies ihnen bisher möglich war, in das öffentliche Leben eingetreten. Ihre Forderungen und Handlungen haben eine weltweite Bewegung ausgelöst, die ein Stück Menschheitsentwicklung darstellt. Sie haben auf der ganzen Welt die Unterstützung jener Männer gefunden, die in der Frau das menschliche Angesicht erkennen und die Notwendigkeit empfinden, das Bild des Menschen in der Frau von den Erniedrigungen und Entstellungen zu reinigen, mit denen Männer früherer Zeiten dieses Bild entwertet und beleidigt haben.

Es ist aber selbstverständlich, dass die Tätigkeit der Frau im öffentlichen Leben — das heisst im politischen, sozialen und beruflichen Leben — sich nicht stützen kann auf die thomistische Lehre von der unbedingten Untertanschaft der Frau unter den Mann, ihrer Niedrigkeit, Unvollkommenheit und Mangelhaftigkeit im Verhältnis zum Mann. Die Frau, die als solche im politischen Leben wirken will, hat die Interessen ihrer Geschlechtsgenossinnen zu vertreten und — gegen Männer — durchzusetzen. Die caritativ tätige Frau kämpft — nötigenfalls trotz der Einsichtslosigkeit der Männer — gegen Leiden, die sehr oft in den Unzulänglichkeiten des sozialen und politischen Lebens ihre Ursache haben und Frauen und Kinder viel schwerer treffen als Männer. Die berufstätige Frau hat als Inhaberin eines Betriebes oder in anderer leitender Stellung ihre Weisungen zu erteilen — dies verlangt ihre Verantwortung. Es ist im öffentlichen Leben von heute ausgeschlossen, die Beziehungen der Geschlechter durch den Grundsatz der Untertanschaft der Frau zu lösen. Aus diesem aus vergangenen Zeiten stammenden Grundsatz erwachsen der Frau von heute unsagbare Hindernisse, die ihre Entfaltung im Dienst der Öffentlichkeit hemmen und ihre Freude an Arbeit und Leben zerstören. Aber auch im privaten Bereich ist der Grundsatz der Untertanschaft der Frau unter den Mann überholt. Wem ist die alleinstehende Frau untertan, die alle ihre Entscheidungen selber fällt und für ihr Tun und Lassen keinem Menschen Rechenschaft schuldet? Die Zeiten sind endgültig vorbei, da die Frau von der Wiege bis zum Grabe unter der Vormundschaft irgend eines Mannes stehen musste. Nicht einmal die Verhältnisse der Ehefrau lassen sich nach diesem veraltetem Grundsatz der Untertanschaft regeln, denn auch sie hat gegenüber dem Ehemann ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen sowie die Interessen ihrer Kinder. Schliesslich hängt der Fortbestand der ganzen Menschheit an der Bereitschaft und Freude der Frauen, neuen Menschen das Leben zu geben. Für den grossen Dienst der Liebe, den sie als Mütter der Menschheit tun, werden sie auf das schwerste beleidigt durch die thomistische Lehre, wonach der Mann bei der Zeugung des Menschen das aktive und höhere Prinzip sei, die Frau aber lediglich das passive, stoffliche, niedrige und bestimmbare Prinzip. Die thomistische Lehre über die Frau ist nicht nur falsch in ihren naturwissenschaftlichen Praemissen, sondern auch in ihren soziologischen und philosophischen Schlüssen, deren Gehalt im Leben der Neuzeit untragbar, ja sinnlos geworden ist. Sie erschwert und verdunkelt in der modernen Frau die Entwicklung von Selbstverständnis und Selbstbewusstsein, deren Klärung und Festigung sie zur Lösung ihrer Aufgaben dringend bedarf. Ich gehe nicht zu weit, wenn ich sage, dass die thomistische Lehre in der Seele einer jungen Frau unserer Zeit schwere psychische Störungen, ja lebenszerstörende Komplexe hervorrufen kann.

Wenn die Kirche trotz bestehender Gegenströmungen an der thomistischen Lehre als ihrer offiziellen Lehre festhält, möge sie wenigstens aus den Ausführungen des hl. Thomas v. A. über die «vernünftige Seele, das Erkennungsprinzip, das vernünftige Tätigkeitsprinzip, Vernunft, Verstand, Form» usw. bezüglich der Frau jene Schlüsse ziehen, die sich als notwendig aufdrängen. Denn diese «vernünftige Seele» in all ihren verschiedenen Aspekten lebt in der Frau in gleicher Weise wie im Mann. Sie ist in beiden die körperlose «Form». Geht die Betrachtung des Menschen von der so verstandenen vernünftigen Seele aus, muss sie die aus dem Zeugungsvorgang deduzierte Lehre von der Frau als widersprüchlich und falsch erklären. Schliesslich lässt sich gerade auf diesen Fall eines offensichtlichen Irrtumes die Stelle anwenden von Pars l, Kap. 85, Art. 6 b (Schneider Bd. III, S. 428): «.Also mit Rücksicht auf die Wesenheit des Dinges irrt die Vernunft an und für sich nicht. Sie kann jedoch irren rücksichtlich der Eigenschaften und Beziehungen, welche das Wesen umgeben, wenn sie nämlich das eine auf das andere bezieht dadurch, dass sie verbindet oder trennt und somit schliessend vorgeht. In allen dementsprechenden Sätzen also kann Täuschung walten, während jene Sätze, welche gleich von vornherein bekannt sind, wenn nur die Ausdrücke, aus denen sie bestehen, erfasst werden, immer wahr sein müssen ...»

V. Die Frau als Trägerin der vernünftigen Seele

Da die «vernünftige Seele» in den verschiedenen erwähnten Aspekten als Vernunft, Erkenntnisprinzip, Tätigkeitsprinzip usw. die «Form» der Frau ist, fehlt jeder Grund zu ihrer prinzipiellen Unterordnung unter den Mann. Denn nach Pars l, Kap. 96, Art. 2 (Schneider Bd. II, S. 516) hat «die Vernunft den Charakter der Herrschaft, nicht der Unterwürfigkeit». Zu beachten ist sodann die thomistische Lehre über den Willen, die Tätigkeit des Willens und die damit in direktem Zusammenhang stehende Lehre von der Vollendung des Menschen. Der Wille seinerseits liegt in der Vernunft und ist bei seiner Betätigung an kein körperliches Organ gebunden, vergleiche Pars 2, l, Kap. 9, Art. 5 b (Schneider Bd. V, S. 138):

«Denn der Wille ist in der Vernunft und die Vernunft ist kein Vermögen, welches an ein körperliches Organ in seiner Tätigkeit gebunden wäre . . . Offenbar aber kann nichts Körperliches von sich aus einwirken auf etwas Körperloses. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall, denn die stoff- und körperlosen Dinge haben höhere bestimmende und eine allgemeinere Kraft wie beliebige körperliche Dinge.»

Nur durch sein vernünftiges Handeln ist der Mensch als solcher tätig, sein Wille wird zum Handeln bewegt durch die «Zweckursache», vergleiche Pars 2, l, Kap. l, Art. l b (Schneider Bd. V, S. 18):

«Ich antworte, dass nur jene Handlungen als eigentlich menschliche bezeichnet werden, welche vom Menschen ausgehen, insoweit er Mensch ist. Darin aber ist der Mensch von den vernunftlosen Geschöpfen unterschieden, dass er Herr seiner Handlungen ist. Jene Handlungen also allein werden als menschliche bezeichnet, über welche der Mensch Herr ist. Nun ist der Mensch Herr seines Handelns kraft der Vernunft und des Willens, wonach der freie Wille auch der Vernunft und dem Willen als Fähigkeit zugeeignet wird. Jene Handlungen allein also werden menschliche genannt, welche nach reiflicher Überlegung aus dem Willen hervorgehen

Daselbst c I: «Der Zweck steht wohl an letzter Stelle, soweit es die Ausführung betrifft . . . In der Absicht und der Meinung des Handelnden aber steht er an erster Stelle, und danach hat er den Charakter einer Ursache

Daselbst Art. 2 (Schneider Bd. V, S. 20): «Jene Wesen also, welche Vernunft besitzen, bewegen sich selber zum Zwecke hin, denn kraft der freien Wahl, die da dem Willen und der Vernunft als Fähigkeit zugehört, sind sie Meister ihrer Handlungen .. . Und somit ist es eine unterscheidende Eigenheit der vernünftigen Natur, dass sie zum Zwecke hinstrebt, wie sich selbst bestimmend oder lenkend zum Zwecke. Die vernunftlose Natur aber ist tätig um des Zweckes willen wie von einem andern, aussen-stehenden bestimmt und gelenkt...»

Wenn nun aber der Mann Prinzip und Zweck der Frau wäre, wie dies in der auf Seite 7 und 10 zitierten Stelle Pars l, Kap. 93, Art. 4 c, I, behauptet wird, würde dies bedeuten, dass die Frau aus ihrer Vernunft heraus keine eigenständige Tätigkeit des Willens entwickeln könnte. Der Mann — angenommen als Zweckursache der Frau — würde dieselbe als Aussenstehender bestimmen und lenken. In diesem Fall würde die Frau zur Tätigkeit analog der vernunftlosen Natur bestimmt und nicht nach den von Thomas v. A. entwickelten Grundsätzen über die Tätigkeit des körperlosen, der Vernunft inhaerenten Willens. Schliesslich gilt auch für die Frau als vernunftbegabtes Wesen der thomistische Grundsatz, dass «im Menschen als das Hauptsächliche der vernünftige Geist dasteht », vergleiche Pars 2, l, Kap. 29, Art. 4 b (Schneider Bd. V, S. 361). Und dieser Geist — diese Vernunft oder vernünftige Seele — hat die eigentümliche Fähigkeit, durch den inhaerenten, körperlosen Willen den Menschen zur Tätigkeit zu bewegen. Nur in diesem Tätigsein liegt die letzte Tatsächlichkeit des Menschen und darin seine Vollendung, seine Seligkeit, vergl. Pars 2, l, Kap. 3, Art. 2 (Schneider Bd. V, S. 51):

«Denn die Seligkeit ist die letzte Vollendung des Menschen. Jegliches Sein aber ist insoweit vollendet, als es tatsächlich ist, denn ein blosses Vermögen ohne Betätigung ist unvollendet. Die Seligkeit also muss im letzten Tatsächlichsein des Menschen bestehen. Offenbar aber ist das Tätigsein oder die Wirksamkeit die letzte Tatsächlichkeit des Handelnden, weshalb es auch die zweite oder folgende Tatsächlichkeit — actus secundus — ... genannt wird, denn soweit etwas nur die bestimmende Form hat, ist es erst fähig oder vermögend, tätig zu sein, wie der, welcher Wissenschaft hat, damit nur fähig oder vermögend ist, tatsächlich einen diesbezüglichen Denkakt zu setzen .. . Die Seligkeit des Menschen also muss im Tätigsein bestehen

Die Seligkeit als die Vollendung des Menschen und dessen erhabenste Tätigkeit aber ist die Anschauung Gottes, vergleiche daselbst Art. 5 (Schneider Bd. V, S. 56):

«Wenn die Seligkeit des Menschen Tätigsein ist, so muss dieses das erhabenste sein. Die erhabenste Tätigkeit aber ist jene, welche dem höchsten Vermögen mit Rücksicht auf den erhabensten Gegenstand zugehört. Das höchste Vermögen nun ist die Vernunft, als deren bester Gegenstand das göttliche Gut erscheint, welches offenbar nicht Gegenstand der praktisch wirksamen Vernunft ist, denn es kann von der menschlichen Vernunft nicht gewirkt werden, sondern der beschaulichen, spekulativen ..

VI. Seelenvermögen und sakramentaler Charakter

In der Lehre des Thomas v. A. wird unterschieden das Wesen der Seele, durch welche diese ist — existiert —, sodann die Vermögen der Seele, durch welche die Seele tätig wird und den Menschen zu seinem Zweck hinbewegt. Wie aus der letztzitierten Stelle hervorgeht, ist bereits die Vernunft ein Vermögen. Das Wesen der Seele dürfte also im Rahmen der thomistischen Lehre als «blosse Form» bezeichnet werden. Denn wenn schon die Vernunft zu den Vermögen gehört, gilt dies umso-mehr von dem dieser Vernunft inhaerenten Willen. Das «Wesen der Seele» ist der abstrakte Sitz all dieser Vermögen, es ist nur indirekt erkennbar durch die Aktivierung der Vermögen im vernunftgemässen Erkennen und Handeln. Das erkennende Vermögen ist der Sitz des Glaubens. Und dieses erkennende Vermögen ist zugleich Träger des sakramentalen Charakters, der dem Menschen durch Genuss der Sakramente eingeprägt wird. Dieser «sakramentale Charakter» wird durch Thomas v. A. umschrieben als eine gewisse geistige, zu den natürlichen Vermögen hinzutretende Gewalt. Durch denselben wird nach Thomas v. A. die Seele gekennzeichnet, etwas zu empfangen oder mitzuteilen, was zum Kulte Gottes gehört. Da nun aber dieser sakramentale Charakter von aussen in die natürlichen Vermögen der Seele eintritt, erreicht er hier nicht seine Vollendung. Der sakramentale Charakter ist vollendet einzig im Priestertum Christi, von dem sich die Kraft in die «Vermögen» des Menschen ableitet wie in ein Werkzeug. Vergleiche Pars 3, Kap. 63, Art. 4 b (Schneider Bd. X, S. 33):

«Ich antworte, durch den sakramentalen Charakter werde die Seele gekennzeichnet, um zu empfangen oder mitzuteilen etwas, was zum Kulte Gottes gehört. Da nun dieser letztere in einigen Tätigkeiten besteht, solche aber von den Vermögen unmittelbar ausgehen, deren Zweck ist das Tätigsein, während das Wesen zum höchsten Zwecke hat das Sein, so dass nämlich gemäss dem Wesen ein Ding ist, so hat der sakramentale Charakter seinen Sitz vielmehr in den Vermögen wie im Wesen der Seele.»

Daselbst II: «Das Wesen der Seele ist Sitz jener Vermögen, die kraft der Natur aus den Prinzipien des Wesens fliessen. Ein solches Vermögen aber ist nicht der sakramentale Charakter, sondern er ist eine gewisse geistige Gewalt, die von aussen her hinzutritt. Wie also das Wesen der Seele vollendet wird als Prinzip und Sitz des natürlichen Lebens durch die Gnade, vermittelst deren der Mensch dem Geist nach lebt, so wird das natürliche Vermögen der Seele vollendet durch ein geistiges Vermögen oder eine innerliche Gewalt, die da ist der sakramentale Charakter. Denn der Zustand und was sonst zur Tätigkeit vorbereitet, gehört dem Vermögen der Seele als dem Sitze an, weil dadurch das Tätigsein befördert wird, wovon die Vermögen die entsprechenden Prinzipien sind. Und unter demselben Gesichtspunkte ist alles, was zum Tätigsein in Beziehung steht, den Vermögen der Seele zuzuschreiben

Daselbst III: «Der sakramentale Charakter hat zum leitenden Zwecke die Gottesverehrung oder den Kult. Also ist er im erkennenden Vermögen, welches der Sitz des Glaubens ist

Daselbst Art. 5 c, I (Schneider Bd. X, S. 34):

«Denn die Gnade ist in der Seele, insoweit sie da vollendetes fertiges Sein hat; der sakramentale Charakter aber hat Kraft in der Weise eines Werkzeuges. .. Und so ist der sakramentale Charakter untilgbar in der Seele, nicht auf Grund seiner eigenen Vollendung, sondern auf Grund der Vollendung des Priestertums Christi, von dem, wie von der Hauptursache, die Kraft in den sakramentalen Charakter sich ableitet wie in ein Werkzeug

Dass ferner die Wirkung des Sakramentes einzig von Gott stammt ohne Beteiligung der menschlichen, in der vernünftigen Seele liegenden Vermögen, der mit dem «sakramentalen Charakter» ausgestattete Mensch in seiner Eigenschaft als blosses Werkzeug in keiner Weise an der Wirkung der Sakramente beteiligt ist, geht hervor aus Pars 3, Kap. 64, Art. l, III b (Schneider Bd. X, S. 37):

«Ich antworte, als ,haupteinwirkende' Ursache wirke Gott allein die innerliche Wirkung der Sakramente. Denn einerseits tritt Gott allein in das Innere (den Willen) der Seele, in welchem die Wirkung des Sakramentes ihren Sitz hat, nichts aber kann da wirken, wo es nicht ist, — und anderseits rührt die Gnade, die innerliche Wirkung des Sakramentes, von Gott allein her. Auch der sakramentale Charakter, der da ist eine innerliche Wirkung der Sakramente, ist nur eine Kraft in der Weise eines Werkzeuges, die da ausfliesst vom Haupteinwirkenden, nämlich von Gott . . . In der Weise eines Werkzeuges aber wirkt der Spender mit zur Wirkung der Sakramente. Denn der Spender steht als solcher auf derselben Stufe wie ein Werkzeug. Beider Tätigkeit nämlich kommt von aussen her und gewinnt eine innerliche Wirkung einzig kraft des Haupteinwirkenden, der Gott ist

VII. Frau und Taufe

Das erste Sakrament, das dem Menschen gespendet wird, ist die Taufe. Deren Wirkung ist umschrieben in Pars 3, Kap. 63, Art. 6 b (Schneider Bd. X, S. 36):

«In der Weise des Empfangens besteht der sakramentale Charakter in der Taufe, durch welche man die Gewalt erhält, alle anderen Sakramente empfangen zu können, denn die Taufe ist die Tür zur sakramentalen Welt. »

Mann und Frau empfangen die Taufe in der gleichen Weise, sie beide sind also in genau derselben Weise vorbereitet zum Empfang der ändern Sakramente. Die Wirkung der Taufe ist denn auch in beiden dieselbe; vergleiche Pars 3, Kap. 69, Art. 8 b (Schneider Bd. X, S. 103):

«Ich antworte, die Wirkung der Taufe sei eine doppelte: die eine folgt dem Wesen der Taufe, die andere beruht auf Ursachen, die an sich diesem Wesen fremd und äusserlich sind. Die ersterwähnte ist jene, um derentwillen die Taufe eingesetzt ist, nämlich die geistige Wiedergeburt, und diese ist gleichmässig die nämliche an allen, soweit sie sich gleichmässig zu der Taufe verhalten. Die Kinder erhalten schlechthin alle die ganz gleiche Wirkung der Taufe. Die Erwachsenen, je nachdem sie mit mehr oder weniger Glauben oder Andacht zur Taufe kommen, erhalten demgemäss mehr oder weniger von der Gnade des neuen Lebens. »

VIII. Frau und Priesterweihe

Obwohl Mann und Frau in derselben Weise durch die Taufe die Gewalt erhalten, alle ändern Sakramente empfangen zu können, weigert sich die katholische Kirche bis heute, die Frau zum Priester zu weihen. Aus der thomistischen Lehre über die seelischen Vermögen des Menschen und den sakramentalen Charakter müsste sich der gegenteilige Schluss ergeben. Denn der sakramentale Charakter hat seinen Sitz im erkennenden Vermögen und dasselbe ist bei der Frau wie beim Mann in derselben Weise als ein der körperlosen Vernunft inhaerentes Vermögen gegeben.

Ferner sind die seelischen Vermögen des Menschen nicht die Ursache für die Wirkung der Sakramente, die allein auf Gott als dem Haupteinwirkenden beruht. Der sakramentale Charakter verhält sich gegenüber Gott als dem Haupteinwirkenden «wie ein Werkzeug». Es wird durch die thomistische Lehre nicht behauptet, geschweige denn im Rahmen ihrer Methode bewiesen, dass das Erkenntnisvermögen der Frau nicht ebensogut Werkzeug dieses Haupteinwirkenden sein könnte wie das grundsätzlich gleich beschaffene Erkenntnisvermögen des Mannes. Die persönliche Voraussetzung, die Thomas v. A. zur Priesterweihe verlangt, dass nämlich der Kandidat soviel wissen müsse, als genüge, um die Tätigkeit des Priesters gebührend auszuüben, kann durch die Frau ebensogut geleistet werden wie durch den Mann. Dies beweisen zur Genüge die Akademikerinnen, die an allen Fakultäten der modernen Universitäten ihre akademischen Grade erwerben. Sodann stellt Thomas v. A. die Predigt höher als die blosse Betrachtung. Der Ausschluss der Frau vom Wort, den die Kirche bis heute vollzieht, bedeutet nichts anderes, als dass die Frau gehindert wird, entsprechend ihren seelischen Vermögen tätig zu sein, welche grundsätzlich dieselben sind wie beim Mann. Das blosse Vermögen ohne Tätigkeit aber gibt nach Thomas v. A. keine Vollendung und keine dem Menschen erreichbare Seligkeit. Ferner anerkennt die thomistische Lehre, dass die Frau Prophetin sein kann. Aus dieser Tatsache lassen sich Analogieschlüsse ziehen im Hinblick auf das Priestertum. Denn wie die Einprägung des sakramentalen Charakters wird die Prophetengabe über die natürlichen Vermögen hinaus durch Gott verliehen. Und diese Verleihung beruht auf einer viel grösseren und viel ausgeprägteren Gnade als die blosse Verleihung des sakramentalen Charakters. Es ist also nicht einzusehen, weshalb das Erkenntnisvermögen der Frau Sitz der sehr seltenen und kostbaren Prophetengabe sein kann, dagegen nicht des alltäglichen sakramentalen Charakters, der durch die Priesterweihe verliehen wird. Auf keinen Fall aber hat die Prophetin oder eine durch eine andere Geistesgabe ausgezeichnete Frau «das, was in ihr Gottes ist, dem zu unterwerfen, was Gottes ist in andern». Es widerspricht diesem thomistischen Grundsatz, wenn die mit Geistesgaben ausgestattete Frau auf ein rein privates Wirken verwiesen und vom öffentlichen Wirken in der Kirche ausgeschlossen wird. Schliesslich wird im Sinn der thomistischen Kategorien bei Erteilung der Priesterweihe unterschieden zwischen deren Materie und deren Form. Als Materie des Sakramentes betrachtete der hl. Thomas v. A. noch die Übergabe des Kelches mit dem Wein und der Patene mit dem Brot. Nach der Apostolischen Konstitution Pius' XII. über die Diakons-, Priester- und Bischofsweihen vom 30. November 1947 jedoch gilt allein die Handauflegung als die Materie dieser drei Weihen. Die Form der Priesterweihe sind — nach der erwähnten Konstitution — «die den Vollzug dieser Materie in ihrem Sinn bestimmenden Worte, durch welche die sakramentalen Wirkungen — nämlich die durch die Weihe verliehene Gewalt und die Gnade des Heiligen Geistes — eindeutig bezeichnet werden und die von der Kirche als solche aufgefasst und verwendet werden» (vgl. Neuner-Roos «Der Glaube der Kirche»[5], S. 367). Weder in der vernünftigen Seele der Frau, noch in deren seelischen Vermögen bestehen Gründe, dass Materie und Form der Priesterweihe nicht an einer Frau vollzogen und ihr dadurch nicht der sakramentale Charakter verliehen werden könnte. Zu diesen Ausführungen vergleiche die Zitate auf S. 15 und 16, sodann Supplement Kap. 36, Art. 2 b (Schneider Bd. X, S. 466):

«Ich antworte, in jeder menschlichen Tätigkeit müsse, soll anders sie eine geordnete sein, die Vernunft die lenkende Richtschnur geben. Damit also der Mensch die der Priesterweihe entsprechende Tätigkeit entfalte, muss er soviel wissen, wie genügt, um jene Tätigkeit recht und gebührend zu vollbringen ...»

Pars 2, 2, Kap. 188, Art. 6 b (Schneider Bd. VII, S. 1127):

«Demnach muss man sagen, das Werk des tätigen Lebens sei ein doppeltes: 1. jenes, welches aus der Fülle der Betrachtung sich ableitet wie die Lehre und Predigt, wonach, den vollkommenen Männern nach ihrer Betrachtung des Göttlichen das Andenken an die Süssigkeit Gottes entquillt' — und das steht der einfachen Betrachtung voran, wie es mehr ist, ändern zu leuchten, als bloss in sich Licht zu haben ...»

Pars 2, 2, Kap. 173, Art. 2 b (Schneider Bd. VII, S. 1001):

«Ich antworte, ,die prophetische Kenntnis gehöre im höchsten Grade dem vernünftigen Geiste an'.. . Nun wird bei der Prophetengabe etwas dem Geiste über seine natürlichen Kräfte verliehen, und zwar mit Rücksicht auf das Urteil vermittelst des Einflusses des geistigen Lichtes, und auch mit Rücksicht auf die darstellenden Erkenntnisbilder . .. Das Hauptsächliche ist nun das Erste ...»

Daselbst Art. 3 b: «Ich antworte, die prophetische Kenntnis vollziehe sich 1. vermittelst des Einfliessens geistigen Lichtes, 2. vermittelst Einprägens geistiger Ähnlichkeit oder Ideen, 3. vermittelst der Ordnung in den sinnlichen Phantasiebildern und ihrer Beziehung zu einer hohen geistigen Wahrheit, 4. vermittelst äusserlich wahrnehmbarer Formen

Daselbst Art. 4 b: «Ich antworte, in der prophetischen Erleuchtung werde der menschliche Geist vom heiligen Geiste aus in Tätigkeit gesetzt

Pars 2, 2, Kap. 172, Art. 3 b: «Ich antworte, Prophetie wolle sagen: Offenbarung von seiten Gottes. . . Wie aber Gott als allgemeine Ursache im Wirken keinerlei Stoff oder stoffliehe Vorbereitung voraussetzt, sondern zugleich den Stoff und dessen gebührende Verfassung und die Wesensform herrichten kann, so bedarf auch Gott rücksichtlich seiner geistigen Erleuchtungen keinerlei Vorbedingung von seiten des Menschen

Pars 2, 2, Kap. 161, Art. 3 b (Schneider Bd. VII, S. 934):

« Und deshalb soll jeder Mensch, das was sein (des Menschen) ist, unterwerfen dem, was Gottes ist im ändern. Nicht aber verlangt dies die Demut, dass jemand das, was in ihm Gottes ist, unterwirft dem, was Gottes ist in ändern. Denn jene, denen Gottes Gaben mitgeteilt sind, erkennen, dass sie solche besitzen . . . Deshalb können sie, ohne der Demut zu schaden, die ihnen verliehenen Gaben vorziehen den Gaben Gottes in anderen ...»

Supplement Kap. 37, Art. 5 b (Schneider Bd. X, S. 477):

«Die Macht selber der Weihe des Priesters aber wird durch etwas verliehen, was zur eigensten priesterlichen Tätigkeit gehört. Diese besteht nun im Konsekrieren des Leibes und Blutes Christi. Also wird der sakramentale Charakter der priesterlichen Weihegewalt so recht eigentlich eingeprägt im Darreichen des Kelches.»

IX. Die Untertanschaft der Frau in thomistischer Begründung

Der Ausschluss der Frau vom Priestertum und das sie seit bald zwei Jahrtausenden belastende Redeverbot lassen sich nach der thomistischen Lehre mit keinen Gründen belegen, die in der vernünftigen Seele des Menschen und deren Vermögen liegen oder aus dem Wesen des «sakramentalen Charakters» hervorgehen. Sie finden ihre Begründung einzig und allein in der Unterwürfigkeit oder Untertanschaft der Frau, die zur Zeit des hl. Thomas v. A. zurückgeführt wurde:

1. auf das bereits dargelegte Missverständnis des Zeugungsvorganges;

2. auf die rechtliche Unselbständigkeit und Abhängigkeit, die jede Frau während der ganzen Dauer ihres Lebens unter die Vormundschaft des Vaters, des Ehemannes oder eines andern männlichen Vormundes stellte;

3. auf die Genesis.

Dazu ist zu bemerken

zu l: Es wurde bereits ausgeführt, dass seit der Zeit des Thomas v. A. noch einige Jahrhunderte vergehen mussten bis zur naturwissenschaftlichen Erforschung des Zeugungsvorganges, die auch heute noch nicht abgeschlossen ist. Es ergibt sich aus diesen Forschungen eindeutig, dass die Frau bei der Zeugung nicht den niedrigen, formlosen «Stoff» darbietet, sondern einen dem Mann gleichwertigen Beitrag leistet, dazu den körperlichen Aufbau des jungen Menschen. Selbst nach der thomistischen Lehre aber wird die Seele in jedem einzelnen Fall von Gott erschaffen, ihr Ursprung liegt auch da nicht in der geschlechtlichen Tätigkeit des Mannes, vergleiche oben S. 23—27.

zu 2: Die unverheiratete Frau, die bei Geltung des Zölibatgesetzes allein zur Ausübung des Priestertums in Frage kommt, ist heute in allen Kulturstaaten der Welt handlungsfähig und damit rechtlich selbständig. Sie ist in keiner ihrer Lebens-beziehungen einem Mann Untertan. Die Verhältnisse unserer Zeit zwingen sie, in der Öffentlichkeit tätig zu sein, wozu sie ausdrücklich durch die Päpste Pius XII. und Johann XXIII. aufgefordert wurde.

zu 3: Es wird weder von Thomas v. A. noch von zahlreichen ändern katholischen Schriftstellern beachtet, dass der Standpunkt des Neuen Testamentes derjenige der vollzogenen Erlösung ist, von dem aus das Alte Testament in den Rang einer überwundenen Stufe verwiesen wird.

Betrachtet man sodann die Genesis als literarische Arbeit, ist selbstverständlich festzuhalten, dass dieselbe aus den historischen Gegebenheiten ihrer Entstehungszeit verstanden werden muss und dass sie durch unzählige, in ihrer Verlässlichkeit nicht kontrollierbare Abschriften in ihrer heutigen Form auf uns gekommen ist. Die Berufung auf die Genesis zur Begründung der Untertanschaft der Frau negiert nicht nur die christliche Gegenwart der vollzogenen Erlösung, sondern auch die Tatsache der historischen Entwicklung. So wenig der Lebensinhalt des Mannes von heute im tatsächlichen Ausreissen von Dornen und Disteln besteht, so wenig lässt sich der Lebensinhalt der modernen berufstätigen Frau mit der Untertanschaft unter den Mann umschreiben. Gleichwohl bleibt die Reflexion über die Frau, ihre Stellung und Wertung von alttestamentlichen Vorstellungen wesentlich beeinflusst. Das christliche Bewusstsein von der vollzogenen Erlösung sollte das patriarchalische Gedankengut überwinden und bezüglich der Frau die tatsächlichen Gegebenheiten und Postulate unserer Zeit endlich bejahen.

Die weiteren Begründungen des Thomas v. A. über den Ausschluss der Frau vom Priestertum und Wort sind ohne grundsätzliche Bedeutung. Überholt ist die Furcht vor einer grosseren Erotisierung des Lebens, denn gerade durch die Betätigung der gebildeten Frau im öffentlichen Leben sind die Beziehungen der Geschlechter freier, gelöster und in ihrem erotischen Gehalt neutraler geworden. Angesichts der bestehenden Bildungsmöglichkeiten ist die Behauptung in keiner Weise angebracht, dass die geschulte Frau «gemeinhin in der Weisheit nicht vollendet sei».

Zu der geschilderten thomistischen Begründung des Ausschlusses der Frau vom Priestertum und Wort vergleiche die Stellen Supplement Kap. 39, Art. l b (Schneider Bd. X, S. 482):

«Ich antworte, manches werde zu diesem Sakramente mit Notwendigkeit erfordert, so dass, wenn es fehlt, das Sakrament nicht besteht und auch nicht die Wirkung oder der sachliche Inhalt des Sakramentes. Das männliche Geschlecht nun ist für den zu Weihenden durchaus notwendig, so dass, wenn eine Frau auch alles erhielte, was in der Priesterweihe getan wird, sie doch nicht geweiht wäre. Denn wie in der letzten Ölung erfordert wird, dass der Art und Weise des Bezeichnens genügt werde, dass also der Betreffende krank sei, wird hier ebenfalls erfordert, dass der Art und Weise des Bezeichnens genügt werde, also dass die Person, welche geweiht wird, fähig sei, vorzustehen oder eine leitende Gewalt zu haben. Die Frau aber hat inhres Geschlechtes den Stand der Unterwürfigkeit, und so ist sie nicht fähig, geweiht zu werden.»

Pars 2, 2, Kap. 177,Art. 2 b (Schneider Bd. VII, S. 1028):

«Ich antworte, mit Rücksicht auf den Privatverkehr, also in Ermahnungen, Aufmunterungen, könne die Gabe der Rede den Frauen zukommen. Öffentlich vor der ganzen Gemeinde aber zu sprechen, gebührt der Frau nicht:

1. weil sie auf Grund ihres Geschlechtes bereits dem Manne untertan sein soll, wogegen das Lehren Sache der Vorgesetzten ist;

2. weil die Gefähr droht, dass eine Frau die Hörer zur Begier-lichkeit fortreisst, denn Ekkli. 9 heisst es: ,Die Unterredung mit ihr ist wie ein brennendes Feuer';

3. weil gemeinhin die Frauen in der Weisheit nicht vollendet sind, so dass ihnen die öffentliche Lehre nicht übertragen werden kann. »

X. Die Erwartungen der christlichen Frau unserer Zeit in der Kirche

Aus der Lehre, dass die innerliche Wirkung der Sakramente allein auf Gott beruht, der Mensch bei deren Spendung nur tätig sein kann im Sinn eines Werkzeuges, wurde bezüglich der Taufe der richtige Schluss gezogen: die Frau kann gültig taufen, vergleiche Pars 3, Kap. 67, Art. 4 b (Schneider Bd. X, S. 77):

«Ich antworte, Christus selber taufe in erster Linie, nach Joh. 1. 33. In Christo aber ist nach Kol. 33 nicht Mann und nicht Frau. Wie also ein Mann taufen kann als Werkzeug Christi, so auch eine Frau. »

Daselbst III: «In der geistigen Zeugung aber ist der Mensch tätig einzig als Werkzeug Christi und nicht der eigenen Natur nach, und da kann im Falle der Not ebenso gut die Frau taufen wie der Mann. »

Die reine Anwendung der thomistischen Grundsätze, wie sie sich in der Begründung der Gültigkeit der durch die Frau gespendeten Taufe zeigt, lässt sich ohne weiteres auf die Frau übertragen, sofern von ihrem Dienst in Priestertum und Wort die Rede ist. Ja, es ist schlechterdings nicht einzusehen, weshalb diese Grundsätze sich in dieser Richtung bisher nicht durchgesetzt haben. Logische Gründe jedenfalls bestehen keine. Die Zeit ist überreif, dass die Kirche sich wenigstens ent-schliesst, jene zeitbedingten Elemente der thomistischen Lehre, die für das geistige Bewusstsein der modernen Frau eine schwere Beleidigung sind, durch eigentliche Formalakte als ihre offizielle Lehre abzulegen. Die UNO, jeder Kulturstaat, zahllose Vereinigungen fortschrittlich gesinnter Menschen setzen sich zum Ziel, die alten Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts zu eliminieren. Wenn die Kirche in der Enzyklika Aeterni Patris, im liturgischen Gebet am Fest des hl. Thomas und in CIC can. 1366 § 2 implicite an den geschilderten Lehren von der Frau als ihrer offiziellen Lehre festhält, setzt sie sich in Widerspruch mit den besten und menschlichsten Bestrebungen unserer Zeit. Sie sieht über die Tatsache hinweg, dass ohne sie und sehr oft in Widerspruch zu ihr und zu ihrer offiziellen Lehre die Menschheit in den letzten Jahrhunderten auf den verschiedensten Lebensgebieten grosse Entwicklungen durchlaufen hat. Was den Menschen selber anbetrifft, wurde der Stand der Leibeigenschaft gänzlich aufgehoben, mit dem Paulus, die ganze Antike, das Mittelalter mit der Scholastik und Thomas v. A. als einer stehenden, durch das Naturrecht begründeten Einrichtung gerechnet haben. Die rechtlosen Untertanen der früheren Jahrhunderte erlangten als Staatsbürger politische Rechte. Es ist gerade die Kirche, welche durch die in ihrem Sinn tätigen Parteien ihre Interessen im öffentlichen Leben zu wahren sucht und nicht selten durch ihre Geistlichen die Staatsbürger bei der Ausübung ihrer politischen Rechte direkt beeinflusst. Die Befreiung der Frau aus ihrer Untertanschaft im Verhältnis zum Mann, ihre rechtliche Handlungsfähigkeit, ihr berufliches und öffentliches Wirken beruht auf einer Menschheitsbewegung, die an den Vorstellungen und Maßstäben des 13. Jahrhunderts überhaupt nicht gemessen werden kann.

In den Gottesdiensten der katholischen Kirche sowie beim Sakramentenempfang übersteigt der Anteil der Frauen regelmässig die Hälfte, er dürfte Zweidrittel und mehr ausmachen. Durch ihre Treue, ihre tiefen religiösen Bedürfnisse und ihren Dienst in der Kindererziehung sind die Frauen eine wesentliche Stütze der Kirche. Ob sie sich zu dieser Hingabe noch entschliessen könnten, wenn ihnen die offizielle Lehre der Kirche von der Frau bekannt wäre, ist eine Frage für sich. Bei der heutigen Spezialisierung des Wissens und der Intensität der beruflichen Beanspruchung ist es nur sehr wenigen Frauen möglich, sich eine Übersicht über die offizielle Lehre der Kirche von der Frau zu verschaffen. Es ist aber anzunehmen, dass eine bessere und vor allem verbreitetere Kenntnis der offiziellen kirchlichen Lehre die moderne Frau in ihrer Haltung gegenüber der Kirche ganz wesentlich ernüchtern könnte. Für die begabte religiöse Frau aber ist der seit bald zweitausend Jahren dauernde Ausschluss von Priestertum und Wort eine menschliche Tragödie von grösstem Ausmass. Die schweren seelischen Leiden, welche dieser Ausschluss im Innern der besten und tiefsten Frauen während all der vergangenen Jahrhunderte ausgelöst haben muss, lassen sich nicht erahnen. Jedoch in einer Frau wie der grossen heiligen Theresia von Avila kann erfühlt werden, wie sehr ihr religiöses Genie sich eingeengt, verringert und erniedrigt gefühlt hat, denn in ihrer auch für den modernen Menschen hochinteressanten Lebensbeschreibung sind ihre unmiss-verständlichen Klagen zu lesen. Liegt es wirklich in den Absichten Gottes, der Mann und Frau erschaffen und der geistbegabten Frau von seiner Fülle mitgeteilt hat, dass diese sich ein Leben lang beklagen muss, als Frau geboren zu sein?

Tatsächlich aber bleibt der geistbegabten und der im weitern Sinn religiösen Frau in der katholischen Kirche nichts anderes übrig als diese Klage. Denn die Kirche bietet der Frau, die eine Berufung zu einem spezifisch religiösem Wirken fühlt, keine Möglichkeit eines entsprechenden, sie in diesem Sinn erfüllenden Berufes. Die Tätigkeit in der Krankenpflege und in der Fürsorge im weitesten Sinn war in früheren Jahrhunderten ausschliesslich Sache der religiösen Orden, die damals eine grosse caritative Pionierarbeit geleistet haben. In den Kulturstaaten von heute wird dieselbe Tätigkeit in der Form moderner Berufe im Rahmen von staatlichen, halbstaatlichen und zahlreichen gemeinnützigen Organisationen ausgeführt. Die religiösen Orden vermögen nur noch die Besonderheit der klösterlichen Gemeinschaft und des klösterlichen Lebens zu bieten, die von ihnen gepflegten Tätigkeiten beruflicher Art lassen sich im Rahmen weltlicher Institutionen ebensowohl ausführen. Ferner fehlt in der caritativen Tätigkeit eben jener spezifisch religiöse Gehalt, welcher Sinn und Wesen des Priestertums ausmacht.

Thomas von Aquino hat die Frau, welche die Gabe der Weisheit und der Wissenschaft hat, auf den Privatverkehr verwiesen, um ihre Gaben geltend zu machen, vergleiche Pars 2, 2, Kap. 177, Art. 2 III (Schneider Bd. VII, S. 1028). Er hat vor der Erfindung der Buchdruckerpresse gelebt und konnte sich nicht vorstellen, dass die Wirkung des geschriebenen Wortes als Druckerzeugnis weit über den Rahmen des Privaten hinausgeht. Eine Publikation kann praktisch auf der ganzen Erde verbreitet werden, sie wendet sich an die Öffentlichkeit schlechthin. Das gesprochene Wort aber verhallt im Kirchenraum vor einer Öffentlichkeit von höchstens einigen hundert Menschen. Durch Druck und Herausgabe haben denn auch gerade die Schriften der hl. Theresia von Avila eine weltweite Verbreitung gefunden, ihre Berichte über das mystische Erlebnis gehören durch ihre Ursprünglichkeit und geistige Echtheit bis heute zum interessantesten, was auf diesem Gebiet geschrieben wurde. Das Urteil der Rota Romana lautet denn auch:

«Die bedeutendsten Theologen aller Orden haben diese Bücher geprüft und bewundern darin die Weisheit der hl. Theresia und die leichtfassliche Erklärungsweise der mystischen Zustände und halten es für ein seltenes Pfand der Weisheit, dass eine Jungfrau die bisweilen dunklen Aussprüche der Väter über mystische Theologie in klare und wohlgeordnete Sprache gefasst hat», vergleiche Ausgabe des Kösel Verlages München[6], Bd. I, S. 11.

Es ist offensichtlich, dass die Erklärung der mystischen Zustände und die Auslegung dunkler Aussprüche der Väter, wie sie durch Theresia v. Avila in ihren weltbekannten Schriften geschehen ist, über den Bereich des Privaten hinausgeht. Dasselbe gilt grundsätzlich von den Schriften anderer Mystikerinnen. Es ist für das moderne Bewusstsein nicht einzusehen, weshalb der religiösen Frau das gesprochene Wort im Raum der Kirche versagt ist, das von ihr stammende geschriebene, bzw. gedruckte Wort aber weltweite Verbreitung und Anerkennung finden kann. Noch unverständlicher erscheint die Tatsache, dass Theresia v. Avila und andere Mystikerinnen in der Predigt erklärt und zitiert werden können, ihnen selber aber das gesprochene Wort versagt bleibt. Angesichts des eigenständigen, hoch entwickelten geistigen Lebens dieser Frauen ist wiederum an die thomistische und damit offiziell kirchliche Lehre zu erinnern, welche die Frau nur sieht unter dem Gesichtspunkt des Stofflichen, Niedrigen, Mangelhaften, der aus diesen Gründen sowie wegen der Untertanschaft unter den Mann die Lehre nicht anvertraut werden kann.

Jeder massig begabte Mann, der in der Lage ist, sich das vorgeschriebene theologische Wissen anzueignen, wird zum Priester geweiht und zum Wort in der Kirche zugelassen. Jede Frau — auch die hochgeistige Frau, deren Schriften weltweite Verbreitung und Anerkennung finden — wird vom Priestertum und vom Wort in der Kirche ausgeschlossen. In der frühesten Zeit der werdenden Kirche waren hinreichende Ansätze zu einer andersartigen Entwicklung vorhanden, dieselben wurden unterdrückt. In der schriftstellerischen und damit öffentlichen Tätigkeit der grossen Mystikerinnen würden hinreichende Gründe liegen, um der Frau von Seiten der Kirche das Wort zuzuerkennen. Denn das Wort als Ausdruck des Geistes und des Geistigen ist in diesen Frauen längst zur Tatsache geworden, es wendet sich an die Öffentlichkeit schlechthin und wurde durch die Kirche in seiner allgemeinen Bedeutung anerkannt. Die thomistische als offizielle kirchliche Lehre besitzt in ihren Anschauungen über die vernünftige Seele, die Seelenvermögen, den sakramentalen Charakter usw. hinreichende Voraussetzungen, um zugunsten der Frau, ihrer geistigen Bedeutung, und ihrer Berufung zu Priestertum und Wort die notwendigen logischen Schlüsse zu ziehen und die aus naturwissenschaftlich falschen sowie aus rechtlich überholten Praemissen deduzierten Schlüsse inhaltlich zu überwinden und formgerecht auszuklammern.

Meine Eingabe schliesse ich in der Hoffnung, es sei mir gelungen, darzulegen, wie beleidigend und erniedrigend Wertung und Stellung der Frauen — also der halben Menschheit — in der Kirche nach deren offizieller Lehre ist und wie sehr das in dieser halben Menschheit verkörperte geistige Menschentum in Entfaltung, Tätigkeit und Ausdruck behindert und unterdrückt wird. Ich schreibe ohne Auftrag, aber — wie eingangs erwähnt — als Schwester aller Schwestern im unmiss-verständlichen Antrieb, das zu tun, was die Stunde erfordert.

Papst und Konzil wünsche ich den Segen Christi und begrüsse beide im Ausdruck christlicher Liebe.

Zürich, den 23. Mai 1962

Gertrud Heinzelmann

Fussnoten

1. Über die Verbindlichkeit der Enzykliken hat sich Pius XII. in «Humani generis» wie folgt geäussert: «Man darf auch nicht die Ansicht hegen, das, was in den päpstlichen Rundschreiben gesagt wird, verlange an sich keine Zustimmung, weil die Päpste in solchen Schreiben nicht von ihrer höchsten Lehrgewalt Gebrauch machen. Denn es ist das ordentliche Lehramt, das hier spricht, von dem ganz ebenso das Wort gilt: ,Wer euch hört, der hört mich’; und meist gehören die Dinge, die in den Enzykliken gesagt und eingeschärft werden, auch schon sonstwie zur katholischen Lehre. Wenn aber Päpste in ihren amtlichen Kundgebungen zu einer bisher strittigen Frage mit Absicht Stellung nehmen, so ist allen klar, dass diese Sache nach Meinung und Wille eben dieser Päpste nicht mehr als Gegenstand freier Meinungsäusserung unter den Theologen betrachtet werden kann.»

2. Robert Markovics, Grundsätzliche Vorfragen einer methodischen Thomasdeutung (Herder, Rom 1956).

3. Die zentrale Stellung der thomistischen Philosophie in der katholischen Kirche ergibt sich aus zahlreichen weiteren Erlassen. Erwähnt seien das Motuproprio «Doctoris angelici» Pius’ X. vom 29. Juni 1923, die Enzykliken «Studiorum ducem» Pius’ XI. vom 29. Juni 1923 und «Humani generis» Pius’ XII. vom 12. August 1950.

4. Dr. C. M. Schneider, Die katholische Wahrheit oder die theologische Summa des heiligen Thomas von Aquin (Bde. I—X). Ein Vergleich der in dieser Eingabe verwendeten Zitate mit den entsprechenden Stellen der Deutschen Thomasausgabe (1933—1958) ergibt keine sachlichen Unterschiede — ob von wesentlichen Verbesserungen in sprachlicher Hinsicht die Rede sein kann, bleibe dahingestellt.

5. Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche (6. Aufl., Pustet, Regensburg, 1961).

6.Das Leben der heiligen Theresia von Jesu (2. Auflage 1952)


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