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Autrag auf Abänderung von CIC cab. 968 § 1

Antrag auf Abänderung von CIC Can. 968 § 1

(Auszug aus verschiedenen Eingaben)

Dipl. theol. Josefa Theresia Münch, Neukirch (b. Friedrichshafen)

aus Wir schweigen nicht länger! Interfeminas-Verlag, 1964, pp.45-53

5. Oktober 1962

Hochwürdigste Konzilsväter!

Für mich war die kirchliche Klage über Priestermangel so aufwühlend, dass ich mich entschloss, immer wieder an Seine Heiligkeit Papst Pius XII. zu schreiben, ob nicht doch auch Frauen Priester werden könnten. Ich habe die kirchliche Klage über Priestermangel so ernst und wörtlich genommen, dass ich mich aus dem Beamtenverhältnis als Lehrerin entlassen liess, um Theologie zu studieren. Freilich habe ich im Laufe meines Studiums und der nachfolgenden Verhandlungen mit zwei Ordinariaten auch die juristische Seite des Problems sehen gelernt, sehen lernen müssen. Ich habe es bitter zu spüren bekommen, wie wichtig diese juristische Seite ist, und sie verdient es, ernst genommen zu werden. — Aber ich möchte im Gedanken an all jene Theologinnen, von denen ich weiss, dass sie, wie ich,.... aus dem ehrlichen Wunsch, dem Priestermangel steuern zu helfen, zum theologischen Studium gekommen sind, diese andere Seite betonen.

Sollte CIC can. 968 § l [1] auf dem kommenden Konzil zur Sprache kommen, so möchte ich Sie bitten: Sorgen Sie, soweit es an Ihnen liegt, dafür, dass diese Vorschrift folgendermassen geändert wird: «Sacram ordinationem valide recipit sola persona baptizata» oder wenigstens «Sacram ordinationem valide recipit solus homo baptizatus»[2].

3. Oktober 1962

.. . Wenn das besondere Priestertum eine spezielle Ausformung des allgemeinen Priestertums ist, das durch die Taufe verliehen wird, warum sollte nicht auch bei Frauen das Laienpriestertum zum geweihten Priestertum erhoben werden können? Weil CIC can. 968 § l als Empfänger für die Priesterweihe nur einen «vir baptizatus» — einen getauften Mann — vorsieht?

Can. 968 § l wird in der theologischen Literatur noch vielfach als positiv göttliches Gesetz gewertet. Wenn das Wort «vir» in diesem Canon ein positiv göttliches Gesetz ausdrücken würde, dann wäre niemand berechtigt, dieses Wort zu streichen, und niemand dürfte eine Frau zum Amtspriester weihen. Es gibt aber auch andere Stimmen in der theologischen Literatur, solche, die diesen Canon oder mindestens den Passus, dass das Priestertum dem Manne vorbehalten sei, als positive kirchliche Bestimmung bezeichnen.

Wer den can. 968 § l aufmerksam durchliest, entdeckt — auch im Vergleich zu can. l, 3, X, de presbytero non baptizato (vom nichtgetauften Priester), III, 43 — dass Bestimmungen wie «licite autem, qui ad normam sacrorum canonum debitis qualitatibus, iudicio proprii Ordinarii, praeditus sit, neque ulla detineatur irregularitate aliove impedimento »3 in ihrer juristischen Ausformung ziemlich neueren Datums sein dürften. Der Satzteil: «neque ulla detineatur irregularitate aliove impedimento»[3] zeigt, dass es von einigen Bestimmungen des can. 968 § l Dispensen gibt. Damit ist bewiesen, dass nicht der ganze can. 968 § l als positiv göttliches Gesetz gewertet werden kann, sondern höchstens nur ein Teil davon. Falls ein Teil dieses Canons positiv göttliches Gesetz ausdrückt — welcher Teil wäre es dann? Sicher nicht jener Passus, in dem von «irregularitas» und «impedimentum» gesprochen wird; denn davon kann dispensiert werden und wird auch teilweise Dispens erteilt. Welcher Passus käme dann noch in Frage? Schauen wir, welche Quellen in der grossen CIC-Ausgabe für can. 968 § l angegeben sind: C. 52, 60; C. I, q. 1; c. l, 3, X, de presbytero non baptizato, III, 43; S.C.S. Off. Angliae, 2 mart. 1942 sowie Pontificale Rom., tit. De ordinibus conferendis (von den zu erteilenden Weihen) befassen sich nicht mit dieser Frage. Die drei erstgenannten Quellen legen den Ton gar nicht auf das Wort «vir», sondern es geht ihnen darum, dass der Weihekandidat getauft und zwar gültig getauft sein muss, z.B. «Si non baptizatus ordinatur, ordinis characterem non recipit» [4] (can. l, X, de presbytero non baptizato III, 43). In can. l, 3, X, de presbytero non baptizato, III, 43 wird das Wort «vir» gar nicht gebraucht. Somit könnte vom Sprachlichen her gesehen das Wort «baptizatus» auch als Sammelbezeichnung für männliche und weibliche Getaufte aufgefasst werden. Dieser Quellenlage nach ist also das Wort «baptizatus» älter und wichtiger als das Wort «vir», das heisst, das Getauftsein ist wichtiger für den Empfang der Priesterweihe als die geschlechtliche Bestimmtheit der Priesterweihekandidaten.

In diesen Quellen wird ganz richtig gesehen, dass die Taufe entscheidend ist für die Gliedschaft am mystischen Leib Christi und nicht irgendwelche Geschlechtsmerkmale. So wie die Taufe — und nicht irgendwelche Geschlechtsmerkmale — Grundlage ist dafür, dass die Christusbildlichkeit und das allgemeine Priestertum (welche in der Taufe als Gabe und Aufgabe geschenkt werden) im Ordo zum besonderen Priestertum ausgeprägt werden, so ist auch die Taufe die Grundlage dafür, dass getaufte Frauen zum Priestertum befähigt sind und zugelassen werden können.

Aus dem oben Gesagten möchte ich schliessen:

Das Wort «vir» im can. 968 § l drückt kein positiv göttliches Gesetz aus, sondern wir haben hier eine positive kirchliche Bestimmung vor uns. Sie ist aus der Situation einer Zeit verständlich, in der der Andrang zum Priesterberuf sehr gross gewesen ist und man einen Modus finden musste, um Bewerber abzuweisen (wenngleich ich als Frau diesen Modus nicht gutheissen möchte). Diese positiv kirchliche Bestimmung ist in ihrem Entstehen auch erklärbar aus einer starken, jahrhundertealten männerrechtlichen Tradition, die im Orient, auch im biblischen Orient, üppige Blüten trieb, sodass selbst ein heiliger Paulus glaubte, Sätze schreiben zu müssen, wie sie in Eph 5, 22 ff., l Kor 14, 34 und ähnlichen Stellen zu lesen sind. Ich meine, dass solche Stellen aus der zeitbedingten Darstellungsweise der heiligen Schriftsteller zu erklären sind wie etwa viele Stellen im Schöpfungsbericht oder gewisse Bibelstellen zur Sklavenfrage.

Wir wissen, dass die Kirche die Form der Sakramente im Lauf der Kirchengeschichte bestimmt hat. Die Kirche, die nach Eph 5, 24a Christus Untertan ist, glaubt, die Form der Sakramente weithin bestimmen zu dürfen. Ich schliesse daraus, dass die Kirche auch die Vollmacht hat, ihren eigenen can. 968 § l [1] in der Weise abzuändern, dass auch Frauen Priester werden können.

Ich würde dazu die Formulierung vorschlagen: «Sacram ordinationem valide recipit sola persona baptizata ...» oder wenigstens: «Sacram ordinationem valide recipit solus homo baptizatus . . .»[2] Damit würde sich can. 968 § l nicht mehr als lex inhabilitans[5] auf Weihewerberinnen auswirken.

Mir scheint, die von mir vorgeschlagene Abänderung dieses Canons wäre gerade heute, in der Zeit des Priestermangels, ein Gebot der Stunde. Sie würde mehr Kräfte freimachen für den Dienst der Kirche.

Das Wort «Kirche» hat übrigens sowohl im Lateinischen als auch im Deutschen und im Französischen einen femininen Artikel, ebenso im Griechischen. Ob sie, die Kirche, nur durch Männer repräsentiert werden darf? Ich glaube es nicht. Gewiss, der ewige Logos hat bei seiner Menschwerdung die Gestalt eines Mannes angenommen, aber Gott ist ungeschlechtlich. — Ich glaube, dass wir die erlösende Kraft des Kreuzestodes Christi nicht primär dem Mannsein Christi verdanken, nicht seiner so bestimmten Geschlechtlichkeit, sondern seiner Hingabe an den Vater. Wenn der Priester bei der heiligen Messe die Aufgabe hat, die Person Christi zu repräsentieren («personam Christi gerere»), so dürfte es nicht wesentlich sein, dass der Priester die geschlechtliche Bestimmtheit Christi darstellt, sondern Christi Hingabe an den Vater, Christi Sich-verschenken an die Apostel. Das aber sind Funktionen, die von Mann und Frau ausgeübt und auch dargestellt werden können. Ferner hat Maria als Repräsentantin der ganzen Menschheit das «Fiat mihi secundum verbum tuum» (Lk 1,38) gesprochen, ist die Repräsentantin aller Gläubigen geworden, aller durch die Taufe Wiedergeborenen (mater omnium renatorum). In Marienpredigten habe ich noch nie gehört, dass ihr diese Repräsentanz nicht anstehen würde, weil sie Frau sei. Sie, die in den Himmel aufgenommen wurde, repräsentiert unsere künftige «Herr»-lichkeit, nicht bloss für die Gläubigen im Familienkreis, sondern für die Weltkirche und für alle Menschen, die zu sehen und zu hören bereit sind. In der Lauretanischen Litanei preisen wir Maria als Königin der Engel, der Patriarchen, der Propheten, als Königin der Apostel, der Märtyrer, der Bekenner, als Königin der Jungfrauen... und aller Heiligen. Wer von den vielen, die Maria um ihre Fürsprache anflehen, möchte, dass diese Frau in der Kirche schweige (vgl. l Kor 14, 34)? Sie erwarten alle, dass unsere Fürsprecherin nicht bloss gleichberechtigt (vgl. Gal 3, 28 c), sondern höherberechtigt, einflussreicher am Throne Gottes sei als alle «procuratores» bei kirchlichen Prozessen (vgl. can. 2004 § 1). ...

Ich fragte einmal einen Herrn Prälaten, warum Mädchen und Frauen bei der heiligen Messe nicht ministrieren dürfen (vgl. CIC can. 813 § 2). Er erwiderte, im Spannungsverhältnis zwischen Mann und Frau sehe er ein Hindernis dafür. Ich vermute, dass diese Ansicht weitverbreitet ist, und möchte Sie daher bitten, folgende Fragen zu überdenken:

- Entsteht dieses geschlechtlich bedingte Spannungsverhältnis — in jenen Fällen, wo es überhaupt aufkommt — erst da, wo eine Frau die priesterlichen Funktionen selbst ausführen würde, oder sind solche Spannungen auch schon vorhanden, wenn eine Frau durch solche Tätigkeit eines männlichen Priesters betroffen wird?

- Glauben Sie, dass nur der jungfräulich lebende Mann unter solchen Spannungen leidet und nicht auch die jungfräulich lebende Frau?

Ich bin der Meinung, dass das geschlechtlich bedingte Spannungsverhältnis zwischen Mann und Frau nicht erst dann aufkommen würde, wenn eine Frau priesterliche Tätigkeiten einem männlichen Gläubigen gegenüber ausüben könnte. Vielmehr ist dieses Spannungsverhältnis auch dann vorhanden, wenn eine Frau durch die priesterliche Tätigkeit eines Mannes betroffen wird. Ich vermute sogar, dass die Frau desto mehr unter diesem Spannungsverhältnis zu leiden hat, je mehr sie dabei zur äussern Passivität gezwungen wird.

Wenn solche Spannungen bei Ausübung priesterlicher Tätigkeiten aufkommen, dürften sie meist nicht gewollt sein, sondern unwillkürlich dem von Gott in unsere menschliche Natur gelegten Spannungsverhältnis entspringen. Wenn man den Frauen im allgemeinen das Übergewicht dieser Spannung zur Last legen will, so finde ich das ebenso ungerecht und durch Vorurteile bedingt, wie wenn man die Männer im allgemeinen dafür verantwortlich machen wollte. Wenn aber solche Spannungen entstehen, leidet die jungfräulich lebende Frau mindestens ebenso sehr darunter wie der jungfräulich lebende Mann.

Sofern die Frauenseelsorge, die bisher von männlichen Priestern ausgeübt wurde, aus diesem Spannungsverhältnis neben Nachteilen auch Gewinn gezogen hat, dürfte es naheliegen, dass Männerseelsorge — da und dort durch Frauen ausgeübt — neben Nachteilen auch Gewinn hervorbringen könnte. In vielen Fällen (Beichtprobleme) und Ländern wäre es ein grosser Segen, wenn für die Frauen Seelsorgerinnen mit Beichtvollmacht und anderen priesterlichen Vollmachten wirken dürften.

Zuweilen gewinnt man als Frau den Eindruck, als spuke in vielen von einer gewissen Zölibatserziehung beeinflussten Männerköpfen die Meinung: Die «Natur der Frau ist durch den erbsündlichen Einfluss stärker verdorben als die Natur des Mannes». Mir scheint diese Ansicht sehr widersinnig zu sein. Sie lässt sich durch die Genesis keineswegs belegen, auch damit nicht, dass Eva ihrem Adam die Frucht der Versuchung gereicht habe. Die heute lebenden Menschen sind Nachkommen des Stammelternpaares. Selbst wenn jemand den Beweis erbringen wollte, dass Eva schwerer gesündigt hätte als Adam, so bleibt ganz klar bestehen: Die heute lebenden Priester sind wie alle Männer Söhne Evas (und nicht bloss Söhne Adams), und die heute lebenden Frauen und evtl. Priestertumskandidatinnen sind Töchter Adams (und nicht bloss Töchter Evas).

Wer will offen behaupten (ob es im Herzen viele denken?), dass die Gnade Gottes (Taufe etc.) die durch die Erbsünde verderbte Natur beim Menschen «Frau» weniger zu heilen, zu läutern und zu erheben vermöchte als die des Menschen «Mann»? Gegen dieses unter der Decke schwelende Vorurteil spricht eindeutig die dogmatische Formel von der «ex opere operato — Wirkung der Sakramente»; ausserdem schieben die Frauen dem göttlichen Heilswirken nicht mehr Riegel vor als die Männer. Wollte man den Kirchenbesuch und die Kommunikantenzahl anführen, so liesse sich eher von den Männern behaupten, dass sie dem göttlichen Heilswirken einen «obex» entgegensetzen. Damit dürfte dogmatisch sehr klar sein, dass weder mit Rücksicht auf die Formel «ex opere operato» noch mit Rücksicht auf das «opus operantis» die Frauen durch die göttliche Gnade weniger geheilt, geläutert und erhoben würden als die Männer. Dass die Zahl von heiliggesprochenen Männern weit die Zahl von heiliggesprochenen Frauen übertrifft, hat meines Erachtens ganz andere Ursachen und zwar solche, die baldigst behoben werden sollten. Das Fest der Allerheiligen zeigt: Die Kirche weiss, dass nicht alle wirklich Heiligen auch heilig gesprochen und zur Ehre der Altäre erhoben sind.

Wenn das Wort Jesu: «Gehet hin und lehret alle Völker...» (Mt 28, 19) auch für die Frauen gilt — Missionsschwestern und Katechetinnen nehmen dieses Wort wirklich ernst, auch als für sie bestimmt — dann sollte man die weiblichen Verkünderinnen des Herrenwortes nicht schlechter ausgerüstet hinaussenden wollen als die männlichen Jünger Jesu. Es schiene mir von den männlichen Sendboten Jesu weder fair noch rücksichtsvoll, noch von viel Nächstenliebe und Schonung zeugend, wenn sie den weiblichen Sendboten jene Hilfen und Sakramente versagen und vorenthalten wollten, die ihnen selbst bei der Reichgottesarbeit zur Verfügung stehen. Wenn die Männer mit dem Reichtum des Evangeliums und der Sakramente ausgerüstet werden, warum sollen dann die Missionarinnen «nur» mit dem Reichtum des Evangeliums ausgestattet sein? Ich glaube nicht, dass es immer im Sinne einer klugen und gerechten Arbeitsteilung geschieht. Christliche Liebeswerke und leibliche Werke der Barmherzigkeit sind den männlichen Aposteln keineswegs verboten und dürfen von ihnen bei der Heilsverkündigung miteingesetzt werden. In diesem Punkt haben also die missionarischen Frauen keinen rechtlichen Vorrang, welcher ihren Ausschluss von der Spendung der Sakramente rechtfertigen könnte. Schlimmer als das eben Gesagte aber ist, dass man mit dieser zwangsweisen Teilausrüstung die missionarischen und apostolischen Möglichkeiten, die in einem fraulichen Amtspriestertum liegen würden, nicht ausschöpft, sondern brach liegen lässt.

Herrscht Priesternot in unserer Kirche oder ist das bloss ein leeres Gerede, hohle Reklame, von hohen kirchlichen Persönlichkeiten geduldet und gefördert? Wenn Priestermangel herrscht, dann kann man ihm ein gutes Stück weit dadurch abhelfen, dass man Frauen Priesterinnen werden lässt.

In Deutschland gibt es schon eine Reihe von Frauen, die ebenso Theologie studiert haben wie die künftigen Priester und die das gleiche theologische Examen abgelegt haben wie die Priester. Ich selbst gehöre auch dazu und habe nach zehn Semestern theologischen Studiums das «Theologische Diplom» erworben, wie das an der Münchner Universität genannt wird.

Ich meine, Frauen könnten das Lehr-, Priester- und Hirtenamt der Kirche auf ihre Weise sehr gut als Amtspriesterinnen ausüben. Es gibt meiner Ansicht nach Frauen, die die biologisch-psychischen, ausbildungsmässigen und geistigen Voraussetzungen für die Ausübung dieses dreifachen Amtes mitbringen. Die geistliche Voraussetzung für die Weihe und die Erfüllung dieser drei Aufgaben sehe ich in der Taufe, im allgemeinen Priestertum. Die einzelnen Tätigkeiten, die ein Priester auszuüben hat, könnte meines Erachtens auch manche Frau ausüben. Maria, die Königin der Apostel, die Mutter aller Wiedergeborenen, sie, die den Erlöser, das Gotteslamm, empfangen, getragen, geboren, ihn Hirten, Königen und Weisen, Juden und Ägyptern präsentiert hat, die ihn im Tempel und unter dem Kreuz aufgeopfert hat, könnte wahrlich ein herrliches Vorbild für alle Priesterinnen sein, so wie Maria auch den männlichen Priestern Vorbild sein kann und darf.

Nicht die Irregularität (Anm. 3 und 5) von Frauen im Sinne eines Weihehindernisses (es sei denn, man betrachte es als eine Irregularität, dass ein Mensch als Mädchen auf die Welt kommt), nicht die infamia facti[6] oder iuris[7] von Theologiestudentinnen (oder ist es eine Infamie, als Frau zu existieren?), nein, die jetzige Fassung von CIC can. 968 § l a, die mindestens in diesem Punkt als positiv kirchliche Bestimmung zu werten ist, hindert uns, durch Berufung der Frau den Priestermangel beheben zu helfen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie, verehrte Konzilsväter, schon beim kommenden Konzil und bei der angekündigten Kirchenrechtsreform das Ihrige dazu beitragen wollten, dass CIC can. 968 § l die Formulierung erhält: «Sacram ordinationem valide recipit sola persona baptizata» oder wenigstens: «Sacram ordinationem valide recipit solus homo baptizatus».

Je mehr es Ihnen gelingt, bei Klerus und Volk Verständnis für diesen Gedanken zu wecken, ihn zu fördern und zu unterstützen, umso näher rückt die Zeit, wo der Priestermangel leichter überwunden werden kann. Geeignete Frauen werden Ihnen zur Verfügung stehen und sich gerne zum Priesterdienst weihen lassen. Deren Wirken wird umso fruchtbarer sein, je mehr sie als willkommene Mitarbeiterinnen im Reiche Gottes geachtet werden.

Andere Vorschläge und Bitten, die dem Wohle der Frau in der Kirche dienen sollen:

5. Oktober 1962

In meinem Vorschlag zu CIC can. 968 § l habe ich ausgeführt, dass die Taufe entscheidend ist für die Gliedschaft am mystischen Leib Christi — und nicht irgendwelche Geschlechtsmerkmale.

Ich meine, man sollte auch in einigen liturgischen Formen deutlich machen, dass man die Frauen in der Kirche als Getaufte anerkennt und zwar als mündige Getaufte, die Ohren haben zu hören, die geschäftsfähig sind und ihre Geschäftsfähigkeit weder durch eine infamia facti noch durch eine infamia iuris eingebüsst haben. So sollte man die Frauen als Zuhörerinnen der Lesung ernstnehmen, indem man die Lesungsanrede auch auf sie bezieht. Man sollte ihnen nicht bloss vorschreiben, jeden Sonntag die Messe mit Andacht zu hören und im Leben Opfer zu bringen. Es wäre angemessen, auch die Frauen im liturgischen Stil einzuladen, mitzuhören, mitzuopfern und um die Annahme des Opfers zu bitten. Daher wünsche ich dringend, dass der zelebrierende Priester künftig nicht bloss die anwesenden Männer auffordert, um die Annahme des Opfers durch die Worte «Orate fratres» (betet Brüder) zu bitten, sondern dass er auch die Frauen ausdrücklich dazu einlädt, indem er spricht: «Orate sorores et fratres» (betet Schwestern und Brüder) oder wenigstens «Orate fratres et sorores».

Neulich war ich wieder in einer Messe, wo ausser dem zelebrierenden Priester kein einziges männliches Wesen zugegen war. Was hat da die Aufforderung «Orate fratres ...» für einen Sinn? Soll sich der Celebrans in einem solchen Fall weiterhin an irgendwo ausserhalb des Gotteshauses betende Männer wenden, während er die anwesenden Frauen ignoriert, obwohl sie zum Mitopfern gekommen sind, obwohl ihnen das Opfer an Weg und Zeit, um zur Messe zu kommen, vielleicht schwer gefallen ist?

Ob es von Höflichkeit und Achtung für die Frauen zeugt, wenn man die Mehrzahl der Paulus-Lesungen mit «Fratres» (Brüder) einleitet? Sollen die Frauen etwa erst nach der Lesung bzw. erst nach dem « Orate fratres...»in die Messe kommen, oder sollen sich die Frauen die Ohren zuhalten, wenn man solche Paulus-Episteln verliest ? Man müsste auch hier die Anwesenheit der Frauen formell zur Kenntnis nehmen — sofern dies nicht getan wird, möge man von ihnen nicht erwarten, dass sie sich auch nur einen Deut um die Worte eines Apostels Paulus kümmern, weder was seine Theologie noch seine moralischen Imperative anbetrifft. Gerade hier wäre die Anrede «Sorores et fratres» wünschenswert, akzeptabel wäre allenfalls die Anrede «Fratres et sorores» oder «Carissimi», was in der deutschen Übersetzung mit «Geliebte» weder eine maskuline noch eine feminine Färbung hat. Ich meine, dass sich solche Höflichkeiten in der Kirche den Frauen gegenüber sehr wohl mit christlicher Nächstenliebe vereinbaren liessen. Dasselbe gilt analog für das Confiteor in der Messe.

Bitte, verehrte Konzilsväter, lassen Sie nicht länger zu, dass das Erbe Christi für die Frauen in gewissen Punkten annulliert oder herabgemindert wird! Bitte, heben Sie solche Formen der Missachtung dieses reichen Erbschatzes Christi für die Frauen auf, indem Sie — soweit es an Ihnen liegt — dafür sorgen:

a) dass die Frauen bei allen kirchlichen Anlässen, auch bei den Paulus-Lesungen mit angeredet werden,

b) dass auch die Frauen vor der Secret expressis verbis eingeladen werden, um die Annahme des Opfers zu bitten,

c) dass Frauen bei der Messe ministrieren dürfen; dass im CIC von Canon 813 § 2 («Minister Missae inserviens ne sit mulier, nisi deficiente viro, iusta de causa, eaque lege ut mulier ex longinquo respondeat nec ullo pacto ad altare accedat [8]») gestrichen wird, so dass nur § l erhalten bleibt: «Sacerdos Missam ne celebret sine ministro qui eidem inserviat et respondeat [9]»,

d) dass im CIC der 2. Teil des § l von Canon 2004 («mulieres nonnisi per procuratorem [10]») wegfällt, so dass § l nur noch heisst: «Actor potest agere vel per se vel per procuratorem ad hoc legitime constitutum [11]»,

e) dass Frauen beim Konzil vertreten sein dürfen, und zwar auch theologisch gebildete Frauen,

f) dass Oberinnen von Frauenorden Damen, die nicht zu ihren Orden gehören, die Erlaubnis erteilen dürfen, die Klausur ihrer Klöster zu betreten,

g) dass Frauen nicht länger benachteiligt werden, weder im weltlichen noch im kirchlichen Raum,

h) dass das allgemeine Priestertum, das durch die Taufe vermittelt wird, auch bei Frauen zum besonderen Priestertum durch den Ordo erhoben wird. Legen Sie, bitte, was die Berufung anbetrifft, für die Frauen keine strengeren Maßstäbe an als für die Männer!

Möge der Heilige Geist Ihnen beistehen und meine Bitten für Sie persönlich, für das Konzil und für die ganze Kirche erhören!

Josefa Theresia Münch

Fussnoten

1. «Sacram ordinationem valide recipit solut vir baptizatus...» d.h. «Die heilige Priesterweihe empfängt nur ein getaufter Mann gültig».

2. Der Antrag bezweckt, das Wort «vir», welches in can. 968 § l fast durchweg als «Mann» im Geschlechtssinn ausgelegt wird, durch einen Ausdruck zu ersetzen, welcher wie das deutsche Wort «Mensch» oder «Person» für beide Geschlechter verwendbar ist.

3. Die hl. Priesterweihe kann nur empfangen, «wer nach Massgabe der hl. Kirchengesetze und nach dem Urteil des zuständigen Bischofs mit den nötigen Fähigkeiten begabt ist und wer nicht wegen einer Irregularität oder eines anderen Hindernisses davon ferngehalten werden sollte». Als Irregularität oder Hindernis (impedimentum) gelten z.B. körperliche Mängel, Ehrverlust, Glaubensabfall, Mord, Bigamie, Verstümmelung und Selbstmordversuch, unberechtigte Weiheausübung, Sklavenstand, Ehrlosigkeit, Abstammung von nichtkatholischen Eltern, Taufe durch einen Nichtkatholiken u.a.

4. «Wenn ein Nichtgetaufter ordiniert wird, empfängt er den Weihecharakter nicht.»

5. Eine «lex inhabilitans» bewirkt, dass der Betreffende ein Sakrament nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig empfängt. Wollte ein Ungetaufter die Priesterweihe empfangen, so wäre der Weiheakt nicht nur unerlaubt, sondern auch ungültig. Bezüglich der Frauen ist CIC can. 968 § l nur dann eine lex inhabilitans, wenn das Wort «vir» als Bezeichnung für den Mann (im Geschlechtssinn) verstanden wird. Bezeichnungen und Anreden in der männlichen Form werden aber in der Liturgie und den biblischen Texten sehr oft auch auf Frauen bezogen.

6. «infamia facti» — tatsächliche Ehrlosigkeit.

7. Der «infamia iuris» ist verfallen, wer offiziell für rechtlich ehrlos erklärt wurde.

8. «Der Messdiener sei keine Frau, wenn nicht in Ermangelung eines Mannes ein gerechter Grund dazu gegeben ist und mit der Vorschrift, dass die Frau nur von ferne die Antworten geben und in keiner Weise an den Altar treten darf.»

9. «Der Priester soll die Messe nicht ohne Messdiener feiern, der ihm dabei dient und antwortet.»

10. «Frauen nur durch einen Stellvertreter.»

11. «Der Antragsteller kann entweder selbst oder mit Hilfe eines Stellvertreters vorgehen, der dazu rechtmässig bestellt ist.»


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