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Lebensbericht über die Folgen der Konversion einer evangelischen Pfarrvikarin. Konzilseingabe (Auszug)

Lebensbericht über die Folgen der Konversion einer evangelischen Pfarrvikarin. Konzilseingabe (Auszug)

Dipl. theol. Iris Müller, Münster (Westf.)

aus Wir schweigen nicht länger! Interfeminas-Verlag, 1964, pp. 58-60

Am 11.9. 1930 wurde ich in Magdeburg geboren und entschloss mich nach meinem Abitur zum Studium der Theologie. Das Berufsziel war Pfarrvikarin. (Die Pfarrvikarinnen meiner ehemaligen Landeskirche Sachsen/Anhalt haben die vollen Rechte eines männlichen Pfarrers.) Ich schloss mein Studium mit dem Staatsexamen (Diplom), dem sog. «ersten Examen», das die Voraussetzung für das Lehrvikariat bildet, an der Martin-Luther-Universität Halle/Saale im Sept. 1958 ab. Nach diesem Studienabschluss trat ich am 27. 9. 1958 zur katholischen Kirche über. Meine Konversion war durch Erkenntnisse bedingt, die ich auf Grund meiner theologischen Studien gewonnen hatte.

Mein evangelisches Theologiestudium hatte ich in dem Bewusstsein ergriffen, Christi Botschaft im Amt der Pfarrvikarin verkündigen zu sollen; es war also schon vom Religiösen her auf ein Amt hin ausgerichtet. Es war mir klar, dass ich im Falle einer Konversion zur katholischen Kirche meine Berufsmöglichkeit verlieren würde, weil hier alle Ämter allein dem Mann vorbehalten sind. Ich forschte schon vor meiner Konversion in der einschlägigen katholischen Literatur nach theologischen Begründungen für den Ausschluss der Frau von jeglichem Amt, konnte jedoch nur solche Gründe finden, die in der Beilage (vgl. S. 61) aufgeführt sind. Diese Begründungen überzeugten mich nicht, dass der Ausschluss der Frau von jeglichem Amt göttlichen Rechtes sei. Ferner brachten sie die religiös bedingte Hinordnung zum sakramentalen Priestertum bei mir nicht zum Erlöschen; denn durch meine Anerkenntnis der wahren Wesensstruktur der Kirche hatte sich bei mir eine vertieftere Berufung zum Amt gebildet. Dennoch wollte ich Glied der katholischen Kirche werden. Aber als Preis dafür musste ich völlige Existenzlosigkeit hinnehmen, da nach CIC can. 968 § l nur getaufte Männer die Priesterweihe gültig empfangen können und einer als Volltheologin ausgebildeten Frau keine entsprechende Wirkmöglichkeit in der katholischen Kirche zusteht. Ein Weihbischof erklärte mir kurz vor der Konversion demgemäss: «Die zehn Semester Ihres evangelischen Studiums haben Sie umsonst studiert. Wären Sie ein Mann, so wäre allerdings die Sachlage völlig anders.»

Nach meiner Konversion bestand ich Priestern und Laien gegenüber auf meiner Ansicht, dass der Frau durch den Ausschluss vom Priestertum Unrecht getan werde, da das Frausein niemals ein Weihehindernis sein könne. Wegen dieser Haltung, die ich theologisch gut begründen konnte, musste ich nicht nur Spott und Hohn hinnehmen, sondern auch schwere Verdächtigungen bezüglich der Echtheit meiner Konversion. Wenn mir von meinen Kritikern entgegengehalten wurde, dass das Wesen der Frau keine amtspriesterlichen Funktionen zulasse, so konnte mich das nicht von der Notwendigkeit des Amtsausschlusses der Frau überzeugen, denn ich konnte mich dagegen immerhin auf die Erfahrungen meiner eigenen Predigtübungen und ausserdem auf die Zeugnisse von Amtserfahrungen anderer Vikarinnen stützen, die schon das Lehrvikariat hinter sich hatten. Doch diese Erfahrungen wurden mit einem Lächeln abgetan. Weder meine Berufsausbildung noch mein ehemaliges Berufsziel wurden ernst genommen. Man verlangte von mir, dass ich mich mit einem Profanberuf oder mit dem Beruf der Seelsorgs-helferin zufrieden gebe. Über den Ausschluss der Frau vom Priestertum in der katholischen Kirche sollte ich nicht mehr nachreflektieren, das sei eben ein unabänderliches Faktum.

Da ich für keinen Profanberuf ausgebildet war, musste ich eine Beschäftigung für ungelernte Kräfte zu bekommen suchen. Dies war für mich im kommunistischen Machtbereich der «DDR» nicht möglich, da mir auf Grund meiner religiösen Ausbildung und meiner eindeutig nichtkommunistischen Einstellung keine Möglichkeit gewährt wurde, im öffentlichen Leben auch nur den geringsten Posten zu übernehmen. Die kommunistischen Personalabteilungen (sog. «Kaderabteilungen») begutachten in jedem öffentlichen Betrieb der Zone die Neueinstellung von Personen. Dabei ist die politische Gesinnung des Bewerbers von ausschlaggebender Bedeutung: er muss durch seine Zugehörigkeit zu einer Partei (möglichst der SED) oder Massenorganisation sein «demokratisch-fortschrittliches Staats-bewusstsein» bewiesen haben. Da ich diese Voraussetzungen nicht hatte, geriet ich in grösste Existenznot, die jedoch von den mir inzwischen bekannten Priestern nur unzureichend beachtet wurde. Ich war ja nur deshalb dem kommunistischen Staat so preisgegeben, weil mir die katholische Kirche keine Berufsmöglichkeit bot — im Gegensatz zur evangelischen Kirche. Den Beruf der Seelsorgshelferin lehnte ich aus dem Grunde ab, weil die ständige Nähe zum Amt, das für mich als Frau dennoch unerreichbar blieb, unerträglich sein musste — unerträglich vor allem wegen des klaren Wissens, dass die in der katholischen Kirche bestehende Wertung der Frau, wodurch sie vom Amt ferngehalten wird, auf den mannigfaltigsten zeitbedingten Vorstellungen beruht, niemals aber auf göttlichem Recht. Meine Notlage, die durch die politischen Verhältnisse der «DDR» noch verschärft wurde, wuchs schliesslich zu solchem Ausmass an, dass mir nichts anderes übrig blieb, als meine Heimat auf illegalem Wege zu verlassen. Am 26. August 1959 flüchtete ich nach Westberlin und gelangte nach dem Passieren des Notaufnahmeverfahrens für Sowjetzonenflüchtlinge Ende September 1959 in die Bundesrepublik (BRD). Nach vielen Umwegen gelang es mir, im SS 1960 an der Universität Münster/Westf. ein Studium der katholischen Theologie zu beginnen.

Die Bestimmung von CIC can. 968 § l hatte einschneidendste Folgen für mein Leben: Verlust der Berufsmöglichkeit und Verlust der Heimat. Ausserdem haben die schweren seelischen Aufregungen, die gerade durch den Verlust des Berufes bedingt sind, meine Gesundheit stark angegriffen. Denn schmerzlich bringt mir jeder katholische Gottesdienst die Tatsache des Verlustes meines Berufes und darüber hinaus den Ausschluss der Frau vom Altarraum zum Bewusstsein. Meine Auffassung, dass CIC can. 968 § l nicht göttlichen Rechtes sei, der Ausschluss der Frau vom Amtspriestertum auf zeitbedingten Vorstellungen beruhe, vertrat ich auch als katholische Theologiestudentin. Ich stiess wiederum auf affekthafte Abwehr. Bei Hochw. Herrn Dr. P.-J. Kessler, Professor des Kirchenrechts an unserer Fakultät, der als solcher und als Dekan der Fakultät sich mit meiner Lage als Konvertin befasste und so mit dem Problem der Rechtsstellung der Frau in der katholischen Kirche unmittelbar konfrontiert wurde, finde ich zu meiner Freude Unterstützung und Verständnis für meine These.

Es ist ferner für die katholische Frau wegen ihrer Rechtslage in der Kirche ein Wagnis, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, katholische Theologie ohne Profanfach zu studieren, da dieses Studium seinem Wesen nach für die Kirche ausbildet — die Kirche jedoch keinen Platz für weibliche Volltheologen bietet. Eine ähnliche Lage besteht für die Frau in keinem Gebiet der Wissenschaft mehr. Da die katholische Kirche durch die Reformbestrebungen des II. Vatikanischen Konzils allen Menschen anderer Konfessionen den Zugang zur Kirche erleichtern möchte, sollte sie diese Erleichterung auch den Frauen bieten, indem sie die Rechtslage der Frau einer durchgreifenden Reform unterzieht. Gegenüber den weiblichen Amtsträgern der protestantischen Kirchen ist es im Falle einer Konversion nicht zumutbar, die Bestimmungen des CIC bezüglich der Frau auf sich anwenden zu lassen (vgl. z. B. can. 968 § l, can. 1262, can. 813 §2 usw.) oder die Richtlinien der deutschen Bischöfe für die Feier der hl. Messe in Gemeinschaft (1961) auf sich zu nehmen («Frauen, Mädchen und Kinder sollen gewöhnlich im Gottesdienst der Pfarrgemeinde nicht das Amt des Vorlesers übernehmen usw.»). In der katholischen Kirche sollte die Haltung zum Ausdruck kommen, die Herr Prof. Funk mit den Worten beschreibt: « Wichtig scheint mir zu sein, dass die im evang. Bereich akut gewordene Frage ,Pastorin oder nicht?' auch uns auf den Plan ruft und uns nötigt, die Stellung der Frau innerhalb der kath. Kirche ernsthaft zu überprüfen» («Feuerreiter» 4. Mai 1963).

Gott möge durch seinen Hl. Geist die Konzilsarbeit lenken und fruchtbar werden lassen!

Münster/Westf., Dezember 1963

Iris Müller


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