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Die Resolutionen der St. Joan's International Alliance

Die Resolutionen der St Joan's International Alliance

aus Wir schweigen nicht länger! Interfeminas-Verlag, 1964, pp. 77-78

Die St. Joan's International Alliance, ein aus der englischen Stimmrechtsbewegung hervorgegangener internationaler Verband katholischer Frauen, hat anlässlich seiner Delegiertenversammlungen in Freiburg i. Br. 1963 und Antwerpen 1964 eine Reihe bemerkenswerter Resolutionen beschlossen, die im Verbands-organ «The Catholic Citizen» (London) Oktober 1963 und 1964 veröffentlicht wurden. Die St. Joan's International Alliance gehört zu den «Non-Governmental Organisations» der UNO, es ist deshalb naheliegend, dass ein Teil der Resolutionen sich auf jene Aufgaben beziehen, die bei der Menschenrechtskommission, der «Commission de la Condition de la Femme» und der Internationalen Arbeitsorganisation pendent sind. Ein absolutes Novum aber bedeutet die Tatsache, dass dieser internationale Verband katholischer Frauen sich in einer weitern Reihe von Resolutionen mit der Stellung der Frau in der katholischen Kirche befasst.

Die Resolutionen lauten in deutscher Übersetzung wie folgt:

Grössere Beteiligung der Frauen am Dienst der Kirche

Erziehung: Da ein grosser Teil des Religionsunterrichts den Laien — insbesondere den Frauen — anvertraut wird, ersucht die St. Joan's International Alliance die zuständigen Behörden, den Frauen zu erlauben, die theologischen Kurse aller Grade zu besuchen, die zur Qualifikation nötigen Examen zu machen und die jetzt nur Männern zugänglichen Diplome und akademischen Grade zu erwerben.

Diakonat: Angesichts des wachsenden Verlangens nach einer grösseren Teilnahme der Laien am Apostolat, bestätigt die St. Joan's International Alliance ihre Ansicht, wonach die von so vielen Frauen für die Kirche geleistete Arbeit stärker fundiert wäre, wenn diesen Frauen ein äusseres Zeichen der offiziellen Unterstützung und des Segens der Kirche zukommen würde. Als einen konkreten Vorschlag beantragt St. Joan's International Alliance, dass das Diakonat sowohl für Männer als auch für Frauen offen stehen sollte, sofern dasselbe in Zukunft als selbständiges kirchliches Amt auch Laien anvertraut werden wird.

Konzilskommissionen: St. Joan's International Alliance stellt in Ehrerbietung das Gesuch, dass zu den Kommissionen des Konzils Vertreter der katholischen Laien, sowohl Männer als auch Frauen, als Experten beigezogen werden.

Kanonisches Recht: Die St. Joan's International Alliance begrüsst die Gründung einer Kommission für die Revision des Kanonischen Rechts durch Seine Heiligkeit Papst Johannes XXIII. Durch die Worte seiner Heiligkeit in «Pacem in Terris» ermutigt, gibt die Alliance der Hoffnung Ausdruck, dass den Canones, welche sich auf die Frauen beziehen, besondere Beachtung geschenkt werde.

Priestertum: St. Joan's International Alliance bestätigt erneut ihre Treue und töchterliche Ergebenheit und gibt der Überzeugung Ausdruck, dass Frauen gewillt und eifrig bereit wären, sich dem Priestertum zu widmen, wenn die Kirche in ihrer Weisheit zu gegebener Zeit beschliessen sollte, diese Würde auf die Frauen auszudehnen.

Liturgie: St. Joan's International Alliance stellt ehrerbietig den Antrag, dass die Gebete in der Brautmesse, welche nach dem Pater Noster über Braut und Bräutigam gesprochen werden, so lauten, dass sie auf beide Ehegatten bezogen werden können.

Zusätzliche Resolutionen beschlossen in Antwerpen 1964

Liturgie: St. Joan's International Alliance gibt ihrer Genugtuung darüber Ausdruck, dass durch die Liturgie-Konstitution (III. 78) die Gebete für die Braut in der Brautmesse in dem Sinn verbessert wurden, dass beide Ehegatten an ihre gleiche Verpflichtung zu gegenseitiger Treue erinnert werden.

Revision des Kanonischen Rechts: Ermuntert durch die Enzyklika Pacem in Terris beantragt St. Joan's International Alliance ehrerbietig bei der Kommission zur Revision des Kanonischen Rechts jene Canones, welche sich auf die Frau beziehen, so zu verbessern, dass diese nicht mehr den Frauen eine untergeordnete Stellung zuweisen, welche ihrem bürgerlichen und sozialen Status nicht mehr entspricht.

Eingedenk dieses Ziels weist St. Joan's International Alliance darauf hin, dass das fundamentale Recht aller getauften Personen in Canon 87 anerkannt und bestätigt ist:

«Durch die Taufe wird die Person in der Kirche Christi mit allen ihren Rechten und Pflichten begründet, sofern nicht im Hinblick auf die kirchliche Gemeinschaft ein rechtliches Hindernis besteht oder von der Kirche eine Strafe verhängt wurde.» St. Joan's International Alliance bittet deshalb um die Revision gewisser Canones (z. B. Can. 93, 98, 506, 709, 813, 968, 1067, 1262, 1264, 1327, 1380, 1979, 2004) und beantragt ferner, dass qualifizierte Frauen bei der Revision dieser Bestimmungen konsultiert werden.


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