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"Ich widerstand dem Kephas [=Petrus]
ins Angesicht, weil er im Unrecht war . . . Ich trat ihm offen gegenüber."
Gal 2,11.14
Der Heilige Vater Papst Johannes Paul II und die Heilige Kongregation
für die Glaubenslehre haben in den letzten Jahren ihre Ablehnung der
Priesterweihe für Frauen aufs Neue bekräftigt. Sie haben
erklärt:
- daß dieses Verbot der Frauenordination endgültig
als Teil des Glaubensgutes zu betrachten ist;
- daß der Heilige Vater, obwohl seine Interventionen in diesem
Fall keine unfehlbaren Glaubenslehren sind, diesen Standpunkt mit seinem
Verständnis des unfehlbaren universellen Lehramtes begründet;
- daß jeder, der in dieser Frage nicht mit dem Heiligen Vater
übereinstimmt, nicht mehr in voller Gemeinschaft mit der Kirche steht.
Lesen Sie hier eine ausführlichere Diskussion
der Römischen Texte.
Ich bin ein glaubiger Christ und
loyales Mitglied der katholischen Kirche. Ich sehe es als meine Pflicht an,
meine Bedenken klar und überzeugend deutlich zu machen.
Ich tue dies im vollen Respekt gegenüber der Lehrautorität des
Heiligen Vaters und der Bischöfe.
Als Theologe befugt, über die Frauenordination zu sprechen,
möchte ich meine Argumente mutig vorbringen im Bewußtsein der
ungeheuren Bedeutung der Frauenweihe für die Zukunft der Kirche.
Nachdem im gegenwärtigen innerkirchlichen Klima andere
entwicklungsfähige Wege nicht erlaubt sind, benutze ich das Internet, ein
neues Medium, das geeignet ist zur Unterstützung einer legitimen
"öffentlichen Meinung" in der Kirche.
Die Pflicht des Theologen
Theologen stehen im Dienste der Wahrheit. Per Definition ist es
ihre Aufgabe, die geoffenbarte Wahrheit zu reflektieren. Sie schulden ihre
höchste Treue der Wahrheit, in welcher Form auch immer sie sich zeigt. Das
Erste Vatikanische Konzil (1869-1870) hat diese Suche nach Wahrheit
nachdrücklich bekräftigt und voll Zuversicht erklärt, daß
zwischen der Wahrheit der Offenbarung und Wahrheiten aus anderen Quellen kein
Konflikt bestehen kann. Die Begründung ist einwandfrei: Gott als Urheber
aller Wahrheit kann sich nicht selbst widersprechen. Wenn ein Theologe der
Wahrheit treu ist, so kann er nicht anders, als treu zu Gott und zu Gottes
Offenbarung zu stehen.
Erstes Vatikanisches Konzil, Constitutio de Fide
Catholica, Kap. 4, in Enchiridion Symbolorum, Hrsg. H.
DENZINGER, Freiburg, Herder, 1955 (30 ed.), Nr. 1795-1800.
Gleichzeitig schulden Theologen auch dem Heiligen Vater und den
Bischöfen Gehorsam, denn ihnen hat Christus seine Lehrautorität
anvertraut. Die richtige Haltung gegenüber Aussagen des Heiligen Vaters
wird vom Zweiten Vatikanischen Konzil mit folgenden Worten beschrieben:
"Dieser religiöse Gehorsam des Willens und Verstandes ist in
besonderer Weise dem authentischen Lehramt des Bischofs von Rom, auch wenn er
nicht kraft höchster Lehrautorität spricht, zu leisten; nämlich
so, daß sein oberstes Lehramt ehrfürchtig anerkannt und den von ihm
vorgetragenen Urteilen aufrichtige Anhänglichkeit gezollt wird,
entsprechend der von ihm kundgetanen Auffassung und Absicht. Diese
läßt sich vornehmlich erkennen aus der Art der Dokumente, der
Häufigkeit der Vorlage ein und derselben Lehre, und der Sprechweise." (.)
Zweites Vatikanisches Konzil,
Lumen Gentium, Nr. 25.
Andererseits wurde auch die Möglichkeit eines Konfliktes zwischen
dem Urteil eines Theologen und jenem des Lehramtes von den römischen
Behörden zugegeben. Ich zitiere aus Donum
Veritatis eine Erklärung der Glaubenskongregation über
die Berufung des Theologen.
- "Es kann jedoch vorkommen, daß ein Theologe im gegebenen Fall
Fragen über den Zeitbezug, die Form oder auch den Inhalt lehramtlicher
Aussagen aufwirft . . . Es könnte vorkommen, daß manche lehramtliche
Dokumente nicht völlig frei von Mängeln sind" (Nr. 24).
- "Auch bei einer Zusammenarbeit unter besten Bedingungen kann nicht
ausgeschlossen werden, daß Spannungen zwischen Theologen und dem Lehramt
entstehen. Die Bedeutung, die solchen Spannungen beigemessen wird, und der
Geist, in dem man ihnen gegenübersteht, dürfen in keinem Fall von
Gleichgültigkeit bestimmt sein. Wenn Spannungen nicht von Motiven des
Widerspruchs oder der Feindseligkeit herrühren, so können sie zu
einem dynamischen Faktor, einem Ansporn sowohl für das Lehramt als auch
für Theologen werden, im Dialog ihre jeweiligen Rollen zu erfüllen"
(Nr. 25).
- "Wenn trotz aller ehrlichen Bemühungen seitens des Theologen die
Schwierigkeiten bestehen bleiben, so hat der Theologe die Pflicht, den
lehramtlichen Behörden die Probleme bekanntzugeben, die durch die
Lehraussage selbst, die vorgeschlagenen Argumente zu ihrer Begründung oder
auch durch die Art und Weise der Vorlage aufgeworfen werden. Er sollte dies im
Geiste des Evangeliums und im tiefen Sehnen nach einer Lösung der Probleme
tun. Seine Einwendungen können dann zu einem echten Fortschritt beitragen
und einen Ansporn für das Lehramt bilden, die Lehre mit
größerer Tiefe und klarerer Argumentation vorzulegen" (Nr. 30).
"Öffentliche Meinung" in der Kirche
Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Frage der freien theologischen
Diskussion in die Konzilsdokumente aufgenommen.
"Zur Ausführung dieser
Aufgabe muß aber Allen Gläubigen, Klerikern wie Laien, muß die
entsprechende Freiheit des Forschens, des Denkens sowie demütiger und
entschiedener Meinungsäußerung zuerkannt werden in allen Bereichen
ihrer Zuständigkeit"
Das Zweite Vatikanische Konzil hat auch die entscheidende Rolle der
öffentlichen Meinung in der heutigen Gesellschaft anerkannt:
" 'Öffentliche Meinungen' üben heute einen bestimmenden und
richtunggebenden Einfluß auf das private und öffentliche Leben der
Menschen aller gesellschaftlichen Schichten aus. Darum müssen alle Glieder
der Gesellschaft ihren Verpflichtungen zu Gerechtigkeit und Liebe auch in
diesem Bereich nachkommen und mit Hilfe dieser Mittel ebenfalls zur Bildung und
Verbreitung richtiger öffentlicher Meinungen beitragen."
Zweites Vatikanische Konzil, Inter Mirifica, Nr.
8
Die öffentliche Meinung und die Freiheit der
Meinungsäußerung als ihr wesentlicher Bestandteil spielt auch in der
Kirche eine entscheidende Rolle, wie Papst Pius XII in seiner Ansprache vom 17.
Februar 1950 an katholische Journalisten hervorhob (Acta Apostolicae
Sedis 42 (1950) S. 251.
- "Redefreiheit ist ein normaler Faktor in der Bildung der
öffentlichen Meinung, welche die Gedanken und Reaktionen der
einflußreicheren Kreise der Gesellschaft zum Ausdruck bringt" (Nr. 25).
- "Wenn die öffentliche Meinung in angemessener Weise hervorgehen
soll, so ist dazu die Freiheit, Ideen und Haltungen auszusprechen, eine
wesentliche Voraussetzung. Gemäß der Lehre des Zweiten Vatikanischen
Konzils ist eine Erklärung unbeding notwendig, daß die Redefreiheit
für Einzelne und Gruppen zuzulassen ist, so lange allgemeines Gut und
öffentliche Moral nicht gefährdet sind" (Nr. 26).
Aus Communio et Progressio, Pastorale Instruktion
über die Mittel der Sozialen Kommunikation, 29. Januar 1971 (Acta
Apostolicae Sedis 63 (1971) S. 593-656).
Der Geist des loyalen Dissens
Es könnte nützlich sein, beim Geist des theologischen
Gehorsams zu verweilen. Wenn die Kirche einen "religiösen Gehorsam des
Willens und Verstandes" fordert, so verlangt sie nicht einen Verzicht auf die
Fähigkeit des eigenen Denkens. Die Kirche verlangt einen viel wertvolleren
Dienst, nämlich den aufrichtigen Versuch, dem Glauben zu dienen mit aller
intellektueller Kraft.
Wenn das Vatikanum II von Gehorsam spricht, so steht dahinter eine
Vorstellung von totalem Engagement: "Sie sollten ihre Kraft des Verstandes und
des Willens, ihre Gaben der Natur und der Gnade aufbringen, um für die
Erfüllung der Gebote und der ihnen übertragenen Aufgaben zu wirken."
(Vatikanum II, Erneuerung des religiösen Lebens, Nr. 14.) Treue zur
Wahrheit, aber auch zum Lehramt verlangt die Bereitschaft zur kritischen Frage
viel mehr als nur bereitwillige Anpassung. Was zunächst als Opposition
erscheinen mag, kann sich als aktive Kooperation zwischen dem Lehramt und den
Theologen mit dem Ziel der besseren Formulierung der Lehre erweisen.
Theologen spielen eine wichtige Rolle in der fortwährenden Reform,
"deren die Kirche allzeit bedarf", eine Reform, die auch "Mängel in der
Formulierung der Lehre der Kirche" betrifft (Vatikanum II, Dekret über
den Ökumenismus, Nr. 6).
- Statt von einem Konflikt zwischen Lehramt und abweichenden
theologischen Ansichten zu sprechen, sollte man beide als Elemente eines
lebendigen Dialoges betrachten, die in gleicher Weise für die
ständige Reform der Kirche notwendig sind.
Papst Pius XII beschrieb das Ineinandergreifen von Lehramt und
theologischer Forschung in positiver Weise. In einer Ansprache vor einem
Theologenkongress am 1. Oktober 1966 erklärte er: 'Das Lehramt zieht
großen Nutzen aus der mit brennendem Eifer betriebenen theologischen
Forschung und aus der aufrichtigen Zusammenarbeit der Theologen... Zweifellos
könnte das Lehramt auch ohne die Hilfe der Theologie den Glauben bewahren
und lehren, aber es würde nur unter Schwierigkeiten das erhabene und
vollständige Wissen erreichen, das es zur Erfüllung seiner Aufgabe
braucht, da es sich bewußt ist, daß es nicht mit der Gabe der
Offenbarung oder dem Charisma der Inspiration ausgestattet ist, sondern nur mit
dem Beistand des Heiligen Geistes' (L'Osservatore Romano, 2 Oktober
1966)
John Wijngaards
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