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Menschenrechte gelten nicht im Zusammenhang mit den geistlichen Ämtern.

Menschenrechte - wie etwa die Gleichberechtigung der Frauen - gelten nicht im Zusammenhang mit den geistlichen Ämtern

Aus: INTER INSIGNIORES:

Arms of John Paul II

§ 35. Es ist vielleicht nützlich, daran zu erinnern, daß die Probleme der Ekklesiologie und der Sakramententheologie, besonders wenn sie - wie im hier vorliegenden Fall - das Priestertum betreffen, ihre Lösung nur im Licht der Offenbarung finden können. Die menschlichen Wissenschaften, so wertvoll ihr Beitrag in ihrem jeweiligen Bereich auch sein mag, können hier nicht genügen, denn sie vermögen die Wirklichkeiten des Glaubens nicht zu erfassen: was hiervon im eigentlichen Sinn übernatürlich ist, entzieht sich ihrer Zuständigkeit.

§ 36. Ebenso deutlich muß hervorgehoben werden, wie sehr die Kirche eine Gesellschaft ist, die von anderen Gesellschaften verschieden ist; sie ist einzigartig in ihrer Natur und in ihren Strukturen. Der pastorale Auftrag ist in der Kirche gewöhnlich an das Weihesakrament gebunden: es ist nicht eine einfache Leitung, die mit den verschiedenen Formen der Autoritätsausübung im Staat vergleichbar wäre. Er wird nicht nach dem freien Belieben der Menschen übertragen. Wenn er auch eine Designierung nach Art einer Wahl miteinschließt, so sind es doch die Handauflegung und das Gebet der Nachfolger der Apostel, die die Erwählung durch Gott verbürgen. Der Heilige Geist ist es, der durch die Weihe Anteil gibt an der Leitungsgewalt Christi, des obersten Hirten (vgl. Apg 20, 28). Es ist ein Auftrag zum Dienst und zur Liebe: "Wenn du mich liebst, weide meine Schafe" (vgl. Jo 21, 15-17).

§ 37. Aus diesem Grund ist nicht einzusehen, wie man den Zugang der Frau zum Priestertum aufgrund der Gleichheit der Rechte der menschlichen Person fordern kann, die auch für die Christen gelte. Man beruft sich zu diesem Zweck mitunter auf die früher schon zitierte Stelle aus dem Galaterbrief (3, 28), nach der in Christus zwischen Mann und Frau kein Unterschied mehr besteht. Doch bezieht sich dieser Text keinesfalls auf die Amter der Kirche. Er bekräftigt nur die universelle Berufung zur Gotteskindschaft, die für alle die gleiche ist. Anderseits mißversteht derjenige vor allem völlig die Natur des Priesteramtes, der es als ein Recht betrachtet: die Taufe verleiht kein persönliches Anrecht auf ein öffentliches Amt in der Kirche. Das Priestertum wird nicht zur Ehre oder zum Nutzen dessen übertragen, der es empfängt, sondern zum Dienst für Gott und die Kirche. Es ist die Frucht einer ausdrücklichen und gänzlich unverdienten Berufung: "Nicht ihr habt mich erwählt, sondern ich habe euch erwählt und dazu bestimmt" (Jo 15, 16; vgl. Hebr 5, 4).

Für den vollständigen Text siehe: INTER INSIGNIORES.

Aus: Römischer Kommentar zur Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt Inter Insigniores:

Sacred Congregation for Doctrine

§ 105. Wenn man für die Frauen den Zugang zum Priestertum aufgrund der Tatsache fordert, daß diese heute die “leadership” auf vielen Gebieten des modernen Lebens erlangt hätten, scheint man zu vergessen, daß die Kirche nicht eine Gesellschaft wie die übrigen ist, und daß bei ihr Autorität und Vollmacht ganz anderer Natur sind, da sie normalerweise mit dem Sakrament verbunden sind, wie es die Erklärung betont. Es ist sicherlich eine Versuchung, die zu allen Zeiten die kirchliche Forschung bedroht hat. Jedesmal, wenn man versucht hat, ihre Probleme dadurch zu lösen, daß man sie mit denjenigen der Staaten verglich, oder wenn man den Versuch unternimmt, die Struktur der Kirche durch der Politik entlehnte Begriffe zu bestimmen, führt dies notwendigerweise in ausweglose Situationen.

§ 106. Die Erklärung weist auf den Irrtum in der Beweisführung hin, die der Forderung nach Weihe von Frauen zugrunde liegt und die von der Stelle des Galaterbriefes ausgeht (Gal 3, 28), wonach es in Christus keine Unterscheidung mehr zwischen Mann und Frau gibt. Für den hl. Paulus ist dies die Wirkung der hl. Taufe, und die Taufkatechese der Väter hat diesen Gedanken häufig mit Nachdruck behandelt. Die uneingeschränkte Gleichheit aller, die in der Taufgnade leben, ist jedoch etwas anderes als die Struktur des geweihten Amtspriestertums, das Gegenstand einer Berufung in der Kirche ist und kein in der menschlichen Person verankertes Recht darstellt.

Für den vollständigen Text siehe: Römischer Kommentar on INTER INSIGNIORES.

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