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Tradition and Women's Ministries

Überlieferung und die Weiheämter für Frauen

Aus: INTER INSIGNIORES:

(die Kommentare mit Hyperlinks in kursiv stammen von John Wijngaards)

Arms of John Paul II

15. Als diese und Paulus die Grenzen der jüdischen Welt überschritten, haben die Verkündigung des Evangeliums und das christliche Leben in der griechisch-römischen Zivilisation sie veranlaßt, mitunter sogar auf schmerzliche Weise mit der Beobachtung des mosaischen Gesetzes zu brechen. Sie hätten also auch daran denken können, Frauen die Weihe zu erteilen,[Sind die Briefe Paulus‘ nicht Zeugnisse der gesellschaftlichen und kulturellen Vorurteile in den christlichen Gemeinden?], wenn sie nicht davon überzeugt gewesen wären, in diesem Punkt dem Herrn die Treue wahren zu müssen.[Oder war es eher so, dass die Apostel, so wie Christus, nicht unmittelbar mit gesellschaftlichen Traditionen brechen konnten?]. In der hellenistischen Welt waren mehrere Kulte der heidnischen Gottheiten Priesterinnen anvertraut. Die Griechen teilten nämlich nicht die jüdischen Vorstellungen. Wenn auch die Philosophen die Frau als minderwertiger beurteilten, [War das nicht die "Minderwertigkeit von Natur”] , so weisen die Geschichtsexperten doch während der römischen Kaiserzeit auch die Existenz einer gewissen Bewegung, die sich um die Förderung der Frau bemühte.[Blieben die römischen Gesetze nicht dennoch in Kraft, die Frauen von allen Ämtern ausschlossen?]. In der Tat stellen wir auch in der Apostelgeschichte und in den Briefen des hl. Paulus fest, daß die Frauen bei der Verkündigung des Evangeliums mit den Aposteln zusammenarbeiteten (vgl. Röm 16, 3-12; Phil 4, 3); er nennt mit Freude ihre Namen in den abschließenden Grußworten seiner Briefe; einige von ihnen üben häufig einen bedeutenden Einfluß bei den Bekehrungen aus: Priscilla, Lydia und andere; Priscilla vor allem, die sich darum bemühte, die Glaubensunterweisung des Apollo noch weiter zu vervollkommnen (vgl. Apg 18, 26); Phöbe steht im Dienst der Gemeinde Kenchreä (vgl. Röm 16,1). All diese Tatsachen offenbaren in der Kirche zur Zeit der Apostel einen beachtlichen Fortschritt im Vergleich zu den Sitten des Judentums. Und dennoch hat man niemals daran gedacht, diesen Frauen die Weihe zu erteilen.[Aber, führte dieses Engagement der Frauen in der Seelsorge nicht zu einer sakramentalen Weihe als Diakonissen?].

16.In den paulinischen Briefen haben anerkannte Exegeten einen Unterschied zwischen zwei Redeweisen des Apostels festgestellt: er spricht unterschiedslos von "meinen Mitarbeitern" (Röm 16, 3; Phil 4, 2-3) hinsichtlich der Männer und Frauen, die ihm auf die eine oder andere Weise in seiner apostolischen Arbeit helfen; dagegen reserviert er die Bezeichnung "Mitarbeiter Gottes" (1 Kor 3, 9; vgl. 1 Thess 3, 2) für Apollo, Timotheus und sich selbst, Paulus; sie werden so bezeichnet, weil sie direkt zum apostolischen Amt und zur Verkündigung des Gotteswortes berufen sind. [Hält diese Unterscheidung einer wissenschaftlichen Überprüfung stand?] Obgleich die Frauen am Tag der Auferstehung eine bedeutsame Aufgabe zu erfüllen hatten, geht ihre Mitarbeit für den hl. Paulus nicht bis zur offiziellen und öffentlichen Verkündigung der Frohbotschaft, die exklusiv der apostolischen Sendung vorbehalten bleibt.[Aber was bedeutet die Überlieferung, dass Frauen gemeinsam mit den Aposteln diese Botschaft verkündeten?]

Für den vollständigen Text siehe: INTER INSIGNIORES.

Aus:Römischer Kommentar zur Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt

Sacred Congregation for Doctrine

38. Gleichwohl gab es bei einigen Autoren des Mittelalters eine gewisse Unsicherheit, von der der hl. Bonaventura berichtet, ohne sie sich zu eigen zu machen(37), und die ebenfalls von Johannes Teutonico in seiner Glosse de Caus. 27, q. 1, c. 23 erwähnt wird(38). Diese wurde veranlaßt durch die Erinnerung an die Existenz von Diakonissen: handelte es sich hier um eine echte sakramentale Weihe?[Stammt diese Unsicherheit nicht von der Erkenntnis, dass für den Empfang einer Weihe nur die Taufe erforderlich ist?] In jüngster Zeit ist dieses Problem wieder neu gestellt worden.

Note 37. St Bonaventure, In IV Sent., Dist. 25, art. 2, q. 1, ed. Quaracchi, t. 4, p.650: Omnes consentiant quod promoveri non debent, sed utrum possint, dubium est (der Zweifel entsteht aus dem Fall der Diakonissen); er kommt zu dem Schluss: secundum saniorem opinionem et prudentiorum doctorum non solum non debent vel non possunt de jure, verum etiam non possnt de facto.

Note 38. Dieser Kanon handelt von den Diakonissen. Beim Wort ordinari, stellt Johannes Teutonicus fest: respondeo quod mulieres non recipient characterem, impediente sexu et constitutione Ecclesiae: unde nec officium ordinum exercere possunt . . . nec ord inatur haec: sed fundebatur super eam forte aliqua benedictio, ex qua consequebatur aliquod officium speciale, forte legendo homilias vel evangelium ad matutinas quod non licebat aliis. Alii dicunt quod si monialis ordinetur, bene recipit characterem, quia ordinari facti est et post baptismum quilibet potest ordinare.

39. Sicher war es den Theologen des 17. und 18. Jahrhunderts nicht unbekannt, die in bewundernswerter Weise die Geschichte der Liturgie kannten. [Wurde nicht hier das Sakrament des Diakonissenamtes geleugnet, um die Annahme der Unfähigkeit zu einem Weiheamt zu untermauern?] Immerhin handelt es sich hier um einen Fragekreis, der in seiner Gesamtheit ohne vorgefaßte Meinung, aber durch ein direktes Studium der Texte wieder aufgegriffen werden muß. [Zeigen die Fakten nicht deutlich, dass die Diakonissen eine gültige Weihe empfangen haben?] ; Auch die Glaubenskongregation hat es für gut befunden, sich diese Frage noch vorzubehalten und im vorliegenden Dokument nicht zu erörtern.[Warum sollte diese Frage nicht relevant sein? Wenn Frauen das Sakrament der Weihe zur Diakonissin empfingen, sind sie nicht damit befähigt für Weiheämter?Frauen als Diakoninnen ]

57. Dennoch vertrauten die Apostel das eigentliche apostolische Amt nicht Frauen an, obwohl die hellenistische Kultur hinsichtlich der Frauen nicht die gleichen Vorurteile wie das Judentum hatte. [Waren die Vorurteile der hellenistischen Gesellschaft, basierend auf griechischem Denken und römischen Gesetzen, nicht genau so schlimm wie im Judentum?] Das Priesteramt gehört folglich einer anderen Ordnung an, wie übrigens wohl auch der paulinische Sprachgebrauch vermuten läßt, in dem man, wie es scheint, einen Unterschied feststellt zwischen Synergoi mou und Theou synergoi (41).[Kann ein solcher Unterschied wirklich aus diesem Schrifttext destilliert werden?]

Note 41. I. De La Potterie, Titres missionnaires du chrétien dans le Nouveau Testament (Rapports de la XXXIème semaine de Missiologie, Louvain, 1966). Paris, Desclée de Brouwer, 1966, p.29-46, cf. pp.44-45.

71. Man hat ferner darauf hingewiesen, daß die Kirche im Laufe der Zeit dazu bereit war, auch Frauen regelrechte Amtsfunktionen zu übertragen, die ihnen die Urkirche mit dem Blick auf das Beispiel und den Willen Christi verweigert hatte. [Aber ließ die Urkirche nicht Diakonissen zu zum Sakrament des Diakonats?] Es handelt sich dabei vor allem um die Spendung der Taufe, um die Ausübung des Lehramtes und einige Formen kirchlicher Jurisdiktionsgewalt. [Die Diakonissen, tauften sie nicht, lehrten sie nicht, übernahmen sie nicht Verantwortung in der Seelsorge, genauso wie ihre männlichen Kollegen? Und .. Wurden sie nicht später von diesen Funktionen ausgeschlossen wegen des dreifachen Vorurteils?]

72. Zur Spendung der Taufe wurden jedoch nicht einmal die Diakonissen der syrischen Ostkirche zugelassen; die feierliche Spendung der Taufe wurde als hierarchische Handlung betrachtet, die dem Bischof und dem Priester und im Sonderfall dem Diakon vorbehalten blieb. Nur die Nottaufe darf von allen Christen, ja selbst von ungetauften Männern und Frauen gespendet werden. [Zeigt die Didascalia nicht, dass Frauen nicht nur salbten, sondern auch das Eintauchen bei der Taufe vollführten?], die feierliche Spendung der Taufe wurde als hierarchische Handlung betrachtet, die dem Bischof und dem Priester und im Sonderfall dem Diakon vorbehalten blieb. Nur die Nottaufe darf von allen Christen, ja selbst von ungetauften Männern und Frauen gespendet werden.

73. Zur Gültigkeit ihrer Spendung ist deshalb im Spender der Taufcharakter nicht erforderlich und schon gar nicht der Weihecharakter. Diese Tatsache wird durch die Praxis und durch die Lehre der Theologen erhärtet. Hier ist also ein echtes Beispiel jener notwendigen Unterscheidung, die durch die Kirche selbst, durch ihr Tun und ihre Lehre, gemacht wird.

74. Hinsichtlich der Ausübung des Lehramtes zwingt sich eine klassische Unterscheidung auf, und zwar seit den Paulusbriefen. Es gibt Formen des Lehramtes oder der Erbauung, die auch den Laien zugänglich sind. In diesem Fall erwähnt der hl. Paulus ausdrücklich die Frau: es sind die Charismen der "Prophetie" (1 Kor 11,15). [Das Verbot, in der Kirche zu lehren, basiert das nicht auf einem falschen Interpretation der folgenden Stellen: 1 Tim 2,11-15 und 1 Kor 14,34-35? Und ... Wurde dieses Fehlinterpretation nicht verewigt durch ein falsches Verständnis vom Weiheamt?] Es gibt Formen des Lehramtes oder der Erbauung, die auch den Laien zugänglich sind. In diesem Fall erwähnt der hl. Paulus ausdrücklich die Frau: es sind die Charismen der "Prophetie" (1 Kor 11,15).

75. In diesem Sinn stand der Tatsache nichts entgegen, der hl. Thersia von Avila und der hl. Katharina von Siena den Titel eines Kirchenlehrers zu verleihen, so wie dieser Titel Professoren gegeben wird, z. B. dem hl. Albert dem Großen oder dem hl. Laurentius von Brindisi. Etwas anderes ist die offizielle und hierarchische Funktion der Verkündigung der Offenbarungsbotschaft, die die Sendung Christi durch die Apostel voraussetzt, die von diesen dann auf ihre Nachfolger übertragen worden ist. [Basiert der Ausschluss von dieser Art der Verkündigung - in Vergangenheit und Gegenwart - nicht auf der Annahme der Minderwertigkeit der Frauen, noch immer eingemeißelt im Kirchengesetz?]

76. Das Mittelalter gibt uns einige Beispiele für die Teilnahme von Frauen an der kirchlichen Jurisdiktion. Einige Äbtissinnen (wenn auch nicht die Äbtissinnen im allgemeinen, wie man es manchmal in populären Artikeln lesen kann) haben Jurisdiktionsakte vorgenommen, die normalerweise den Bischöfen vorbehalten waren, wie z. B. die Ernennung von Beichtvätern und Seelsorgern. Diese Gepflogenheiten wurden vom H1. Stuhl in den verschiedenen Zeitabschnitten mit mehr oder weniger Nachdruck zurückgewiesen. Der obenerwähnte Brief Innozenz’ III. wollte die Äbtissin von Las Huelgas deswegen tadeln.

77. Man darf jedoch nicht vergessen, daß manche weltliche Herren sich ähnliche Rechte anmaßten. Auch die Kanonisten räumten ein, daß die Jurisdiktionsgewalt von der Weihegewalt getrennt werden könne. Das II. Vatikanische Konzil hat versucht, die Beziehung von Weihegewalt und Jurisdiktionsgewalt näher zu umschreiben, und dies in einer lehrmäßigen Gesamtschau, die zweifellos ihre Auswirkung auf die kirchliche Disziplin haben wird.

Für den vollständigen Text siehe: Römischer Kommentar zu "INTER INSIGNIORES"

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Deutscher Sprachbereich

"Dieses Dokument kann frei verwendet werden. Wir ersuchen jedoch um die Quellenangabe www.womenpriests.org"

Übersetzung der Kommentare aus dem Englischen: Herbert Kaser, A 2601 Sollenau.

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